Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Nach den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens berichtet der Seniorenbeirat dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten einmal jährlich über seine Tätigkeiten. Der Regelbericht ist dabei grundsätzlich in schriftlicher Form vorzulegen. Beschlussvorschlag:Der Jahresbericht 2019 des Seniorenbeirates wird zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Jahresbericht des Seniorenbeirates 2019
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |