Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Frau Spiegel erläutert die Vorlage.
Herr Raloff erläutert, dass das Einsetzen von Mehrweggeschirr anstatt Einweggeschirr nicht so einfach umzusetzen sei. In der Stadt Bad Segeberg werde dies nicht so gehandhabt, bei der Stadt Plön wurde ein entsprechender Zusatz mit in die Marktsatzung mit aufgenommen, aber auch hier werde noch nicht ausschließlich mit Mehrweggeschirr gearbeitet. Viele Überlegungen in diese Richtung seien aber obsolet, weil das EU-Parlament im März 2019 die „Einweg-Plastik-Richtlinie“ beschlossen habe, die innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen sei. Er schlägt vor, dass man einen Passus in Satzung mit aufnehmen könne, in welchem man beschreibe, dass das Benutzen von Mehrweggeschirr angestrebt werde. Gleichzeitig verweist er auf die eingereichte Konkretisierung von Herrn Dr. Böckenhauer aus der Mail vom 15.05.2020.
Herr Heckel spricht Herrn Raloff seinen Dank aus. Er möchte gerne seine Intention darlegen, weshalb seine Fraktion den Antrag gestellt habe. Nach dem letzten AfgA am 25.02.20 sei er über dem Markt gegangen und dabei sei ihm aufgefallen, dass der Boden mit Plastik vermüllt gewesen sei. Dies könne aus seiner Sicht so nicht weitergehen. Allerdings sei das Folklore Festival positiv zu bewerten, weil dort auf die Benutzung von Einwegbecher verzichtet worden sei. Er unterstütze außerdem die eingereichte Konkretisierung von Herrn Dr. Böckenhauer.
Herr Hüttmann teilt mit, dass er in der Praxis in der Vergangenheit schon einige Verbesserungen erkennen konnte, wie z.B. biologisch abbaubare Verpackungen, Kaffeerührer aus Holz, etc. Er fände es gut, wenn man dies nach und nach weiter einführen würde.
Herr Schmidt unterstützt die Konkretisierung von Herrn Dr. Böckenhauer und findet, dass man dies so in die Satzung mit aufnehmen könne.
Herr Heckel weist darauf hin, dass die Nachhaltigkeit entscheidend sei. Es müsse auch von der Stadt Neustadt in Holstein gegen das viele Plastik im Meer gegenangekämpft werden.
Herr Bürgermeister Spieckermann merkt an, dass die Konkretisierung von Herrn Dr. Böckenhauer alles grundlegende wiedergeben würde. Sollte die Satzung mit dieser Konkretisierung Inkrafttreten, müssten allerdings auch alle Marktbetreiber darüber informiert werden.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Marksatzung wird wie vorgelegt mit folgender Ergänzung beschlossen:
§ 11 (3) „Stände, die Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, sind grundsätzlich mit Mehrweggeschirr-bzw. besteck zu betreiben. Ausgenommen sind davon Papier, Pappe sowie zum Verzehr geeignete Materialien. Weitere Ausnahmen kann die Stadt Neustadt in Holstein zulassen, wenn es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist oder die Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasseranschluss) die die einwandfreie Reinigung von Mehrweggeschirr in Spüleinrichtungen nicht im erforderlichen Umfang oder in zumutbarer Entfernung möglich macht.“
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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