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Auszug - Übertragung der Aufgabe Wasserrettung auf die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2433/20 Übertragung der Aufgabe Wasserrettung auf die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Herr Raloff liest die Tischvorlage vor und erläutert diese.

 

Frau Spiegel fragt, wann der Küstenbereich ende.

 

Herr Raloff erwidert, dass es für die Wasserrettung als sachgerecht angesehen werde, die Gemeindegrenze zwischen der Hafeneinfahrt ancora marina und dem Strandbad zu ziehen.

 

Herr Greve ist der Meinung, dass für die Wasserrettung auf der Ostsee eine Satzung erlassen werden müsse oder dies in die bestehende Satzung der Freiwilligen Feuerwehr mit aufgenommen werden müsse. Man könne nicht bis zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung warten.

 

Frau Spiegel erklärt, dass Sie in diesem Fall auf die Zusammenarbeit der Verwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr vertraue und gemeinsam gegen dieses Problem angegangen werde.

 

Herr Raloff erläutert, dass der § 6 Abs. 4 BrSchG regele, dass zusätzliche freiwillige Aufgaben außerhalb des Anwendungsbereiches des BrSchG durch Entscheidung des obersten Gremiums (Stadtverordnetenversammlung) übertragen werden können. Die Kommunen seien im Rahmen der Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben allerdings auf ihr Gemeindegebiet beschränkt. Die Wasserrettung seewärts der Uferlinie sei demnach nur durch die DGzRS zulässig.

 

Der Stadtwehrführer Herr Wengelewski teilt mit, dass er sich wünsche, dass es so schnell wie möglich ein landeseinheitliches Wasserrettungsgesetz für Schleswig-Holstein gebe, welches Rechtssicherheit gebe, wie z.B. in Hamburg oder sogar in Bayern. Vor 2 Tagen haben man noch jeden retten können und jetzt habe man schlaflose Nächte, weil das Land Schleswig-Holstein dies untersagt habe. Die DLRG sei nur in den Sommermonaten zu gewissen Zeiten an den Stränden und könne daher keine ganzjährige Wasserrettung rund um die Uhr leisten. Letztendlich könne dies zu Toten führen. Es sei peinlich für das Land Schleswig-Holstein, dass die Wasserrettung nicht geregelt sei. Die Freiwillige Feuerwehr habe im Jahr 20-25 Wasserrettungseinsätze. Im letzten Jahr habe es eine Steigerung um ca. 25 % gegeben. Die Politik solle beim Innenministerium in Kiel Druck machen, weil dies ein unhaltbarer Zustand sei.

 

Frau Spiegel stellt klar, dass es dringend notwendig sei, die entsprechenden Stellen beim Innenministerium zu kontaktieren.

 

Herr Schmidt erklärt, dass die Kritik am Innenministerium durchaus angebracht sei. Er habe vor Beginn der AfgA-Sitzung einen CDU-Abgeordneten des Landtages kontaktiert und diesen auf die Problematik hingewiesen. Er setze außerdem viel Hoffnung in die neue Innenministerin. Er sei deshalb zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werde.

 

 

 

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Beschluss:

Die Stadt Neustadt in Holstein führt auf ihrem Gemeindegebiet die freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Wasserrettung durch. Die Aufgabe wird der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein übertragen. Als seeseitige Gemeindegrenze wird eine gedachte Linie zwischen der Hafeneinfahrt der ancora marina und dem Strandbad definiert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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