Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2408/20  

 
 
Betreff: Unterstützung der Kindertagespflege im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
19.05.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die finanzielle Unterstützung von Tagespflegepersonen reicht zurück in das Jahr 2007. Bis 2009 zahlte die Stadt 17,25 € monatlich für jedes betreute Kind. Die Förderung wurde eingestellt, als den Tagespflegepersonen ab 2010 laufende Geldleistungen durch den Kreis als Jugendhilfeträger erhielten. So wurden die Kosten der Unfallversicherung übernommen und die Hälfte der Aufwendungen für Krankenversicherung, Alterssicherung und Pflegeversicherung. Die laufende Stunde wurde mit 3,90 € vergütet.

 

Da diese Förderung für die Tagesmütter nicht auskömmlich war, wurde ab 2014 wieder ein städtischer Zuschuss von 10 € je Monat für jedes in Neustadt i.H. gemeldete Kind gewährt. Insgesamt beläuft sich diese Summe auf ca. 4.800 € jährlich.

 

Mit dem KiTaG vom 12.12.2019 wurde im Abschnitt 6 die Tagespflege neu geregelt. Danach zahlt der örtliche Träger (Kreis OH) den Tagespflegepersonen einen Anerkennungsbetrag pro Kind und Stunde von mindestens 4,73 €, bei entsprechender Qualifikation mindestens 5,05 €. Hinzu kommt eine Sachkostenpauschale zwischen 1,10 € und 1,33 € je Stunde. Die Zahlungen werden auch geleistet, wenn das Kind den Platz vorübergehend nicht in Anspruch nehmen kann.

 

Für Kleinkinder bis neun Monate und Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder, wird der doppelte Anerkennungsbetrag und eine erhöhte Sachaufwandspauschale (2,08 – 2,54 €/h) gezahlt.

 

Die Kosten der Unfallversicherung werden ebenso übernommen, wie die Hälfte der Aufwendungen für Krankenversicherung, Alterssicherung und Pflegeversicherung.

 

Elternbeiträge dürfen von den Tagespflegepersonen nicht mehr erhoben werden. Im Rahmen der für Kindertagesstätten zulässigen Stundensätze kann der Kreis die Eltern zur Kostenbeteiligung heranziehen.

 

Die gesetzlichen Änderungen bedeuten für die Tagespflegepersonen wesentliche finanzielle Verbesserungen gegenüber den seit dem 1.1.2019 geleisteten Zahlungen von 4,02 € je Betreuungsstunde und 0,98 € Sachkostenpauschale.

 

Gleichzeitig muss die Stadt als Wohnsitzgemeinde gem. § 51 KiTaG ab 1.8.2020 einen Finanzierungsbeitrag für alle Kinder in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle leisten. Der Beitrag beträgt 40,52% des Pauschalsatzes pro Kind nach § 53 (2) von 33,52 €. Mithin sind 13,58 € je wöchentlicher Förderungsstunde an den örtlichen Träger zu zahlen. Bei nur 25 Stunden wöchentlicher Betreuung sind das bereits 339,55 € im Monat oder 4.074,69 € im Jahr.

 

Unter Berücksichtigung dieser grundsätzlichen Neustrukturierung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung scheint eine Einstellung der zusätzlichen städtischen Förderung der Tagesmütter angebracht.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der städtische Zuschuss an Tagespflegepersonen von 10 € je Kind und Monat wird zum 1.8.2020 eingestellt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

   ca. 4.800

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: x

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Mittel können eingespart werden

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2408/20   Unterstützung der Kindertagespflege im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich
VO/2408/20-1   Unterstützung der Kindertagespflege im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich