Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Vereidigung neuer bürgerlicher Mitglieder      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 29.05.2018 und UVA      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzungen      
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6.1  
Bericht über abgeschlossene und aktuelle Hochbaumaßnahmen      
Ö 6.2  
Bericht über abgeschlossene und aktuelle Tiefbaumaßnahmen      
Ö 6.3  
Bericht über aktuelle Umweltthemen      
Ö 7  
Arbeitskreis Biologische Vielfalt; Benennung von Vertretern aus den Fraktionen  
VO/2026/18  
Ö 8  
Urban Gardening/Städtisches Gärtnern; Beispiele und mögliche geeignete Flächen im Stadtgebiet  
Enthält Anlagen
VO/2027/18  
Ö 9  
Anlage weiterer Blühstreifen bzw. Wildblumenwiesen; Geeignete Standorte  
VO/2028/18  
Ö 10  
Pflanzung von Obstbäumen  
Enthält Anlagen
VO/2043/18  
Ö 11  
Enthält Anlagen
29. Änderung des F-Planes Teil 2 (ancora), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2023/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan unf die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.  

   
    13.09.2018 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan unf die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Beschlussvorschlag zur 29. Änderung der Flächennutzungsänderung - Teil 2 - (2476 KB)      
   
    20.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 27 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2).

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Bürgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/ Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 12  
4. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2024/18  
Ö 13  
32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Prüfung der Standortalternativen (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2031/18  
Ö 14  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Am Leuchtturm Pelzerhaken), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2021/18  
Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 82 (Beiderseits der Straße "Am Heisterbusch"), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1983/18  
Ö 16  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 (Am hohen Ufer), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2020/18  
Ö 17  
Bebauungsplan Nr. 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Aufteilung in 2 Bereiche (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2025/18  
Ö 18  
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2030/18  
Ö 19  
B-Plan Nr. 33 (Windmühlenberg / Spaltsberg), hier: Antrag auf Änderung  
Enthält Anlagen
VO/2016/18  
Ö 20  
Ersatzneubau Verwaltungsgebäude hier: Ergebnis der Standortprüfung Rosenstraße 2,2a,2b  
VO/1973/18-1  
Ö 21  
Anfragen und Verschiedenes      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)