Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2028/18  

 
 
Betreff: Anlage weiterer Blühstreifen bzw. Wildblumenwiesen; Geeignete Standorte
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
13.09.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat am 24.04.2018 einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung prüfen möge, in welchem Umfang die bereits bestehenden Blumenwiesen im Stadtgebiet hinsichtlich des fortschreitenden Insektensterbens erweitert bzw. an zusätzlichen Standorten ergänzt werden können.

Folgende Flächen im Stadtgebiet wären hierfür geeignet:

  • Ausgleichsflächen in den Baugebieten Bültsaal und Mastkobener Weg
  • Teilfläche des Lienauparks
  • Fläche zwischen wassergebundenem Parkplatz und Jakob-Lienau-Gemeinschaftsschule
  • Grünfläche neben der Straße Timpenbarg in Pelzerhaken

Aus vegetationstechnischer Sicht ist es besser große kompakte Flächen für Ansaaten vorzusehen, als linienhafte oder kleine Flächen anzusäen. Das Hereinwachsen von unerwünschten Gräsern ist bei großen Flächen weniger ausgeprägt, während schmale und kleine Flächen schnell von Gräsern überwachsen werden. Wildblumenwiesen werden im Frühjahr mit einer Umkehrfräse bearbeitet und im März oder April eingesät. Geeignetes Saatgut aus der Region kann vom Landschaftspflegeverein „Dummersdorfer Ufer“ oder der Firma Rieger und Hoffmann bezogen werden. Auch hier ist bürgerschaftliches Engagement wünschenswert und erforderlich, da der Bauhof arbeitstechnisch ausgelastet ist.

 

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Beschlussvorschlag:

Durch den Arbeitskreis Biologische Vielfalt sind geeignete Flächen für die Ansaat von weiteren Wildblumenwiesen vorzuschlagen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle: 5800.5100

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine