Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat mit Beschluss vom 24.04.2018 die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche Flächen im Sinne des „Städtischen Gärtnerns“ genutzt werden können. Unter Urban Gardening/Städtischem Gärtnern wird per Definition der Anbau von Kräutern, Gemüse, Obst und Zierpflanzen auf öffentlichen Flächen und Grünanlagen verstanden. Folgende städtische Flächen sind hierfür prinzipiell geeignet:
Neben einem zeitintensiven, bürgerschaftlichen Engagement benötigt eine Fläche für Urban Gardening eine Einzäunung wegen der Hundeproblematik und eine Bewässerungsmöglichkeit. Bewässerungsmöglichkeiten bestehen bei den genannten Flächen nicht. Der städtische Bauhof ist bereits ausgelastet und kann keine zusätzliche Aufgabe übernehmen. Vorhandene Beispiele, die im weitesten Sinn zum Urban Gardening gezählt werden können sind:
Beschlussvorschlag:Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den vorgeschlagenen öffentlichen Flächen für das Urban Gardening/Städtisches Gärtnern. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lagepläne Kurzkonzept „Garten der Begegnung“ des Vereins Initiative Jugend e.V.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||