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Auszug - 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2024/18 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Frau Teske berichtet, dass der Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes bereits vom Innenministerium genehmigt wurde und inzwischen wirksam ist. Der Teil 2 der 29. Änderung des F-Planes und die 4. Änderung des B-Planes Nr. 54, die den gleichen Geltungsbereich haben, haben im Jahr 2017 gemeinsam ausgelegen, die TöB wurden unterrichtet. Die während der Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit und der TöB sind im Rahmen des abschließenden Beschlusses für den Teil 2 der 29. F-Plan-Änderung und des Satzungsbeschlusses für die 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 abzuwägen.

 

Der Kreis Ostholstein und die Landesplanungsbehörde hatten lange Zeit Vorbehalte gegen die Planung. In einem Gespräch am 23.05.2018 mit dem Kreis Ostholstein wurde vereinbart, dass die Hausboote (schwimmende Ferienhäuser)

  • ausschließlich einem wechselnden Personenkreis dienen, der gleichzeitig Nutzer des Sportboothafens ist (Dauerwohnen ist unzulässig)
  • der Sportbootnutzung untergeordnet sind,
  • zwar innerhalb der Marina bewegt werden können, aber trotzdem als ortsfest gelten, weil sie in der Marina bleiben.

Damit wird eine unmittelbare Verknüpfung der Hausboote (schwimmenden Ferienhäuser) mit dem Sportboothafen hergestellt, der im Bebauungsplan textlich zu manifestieren ist. Es wurde daher die Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 1.2(4)2 dahingehend empfohlen, dass in dem SO-4-Gebiet „schwimmende Häuser als Ferienhäuser / Ferienwohnungen [zulässig sind,] die den Nutzern des SO Sportboothafen dienen“.

 

Die Landesplanungsbehörde hat eine positive Stellungnahme für den Fall in Aussicht gestellt, dass die in dem Gespräch mit dem Kreis Ostholstein getroffenen Vereinbarungen seitens der Stadt Neustadt in Holstein politisch beschlossen werden.

 

Frau Teske erläutert anhand einer Präsentation sehr ausührlich auch die übrigen eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie die von ihr formulierten Abwägungsvorschläge.

 

Bürgerbeteiligung und Diskussion:

Fragen und Diskussionsbedarf bestehen – auch auf die entsprechende Frage des Vorsitzenden hin – nach dem ausführlichen Vortrag nicht. Herr Heckel lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen (der Abwägungsvorschlag liegt diesem Protokoll als Anlage bei).

 

 

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Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbusches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

  

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

 

 

 

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