Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Anlage weiterer Blühstreifen bzw. Wildblumenwiesen; Geeignete Standorte  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2028/18 Anlage weiterer Blühstreifen bzw. Wildblumenwiesen; Geeignete Standorte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Bericht:

Herr Mittmann berichtet, dass man mit Blühstreifen/Wildblumenwiesen bereits Erfahrungen gesammelt habe. Für die Zukunft komme es darauf an, gute Flächen auszusuchen, die nicht zu klein und linienhaft sein dürfen, damit das Hereinwachsen unerwünschter Gräser reduziert werden kann. In Frage kämen z.B.:

 

  • Ausgleichsflächen in den Baugebieten Bültsaal und Mastkobener Weg
  • Eine Teilfläche des Lienauparks
  • Fläche am Durchgang zwischen dem wassergebundenen Parkplatz und der Gemeinschaftsschule
  • Grünfläche neben der Straße Timpenbarg in Pelzerhaken

 

Der Arbeitskreis „Biologische Vielfalt“ kann im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbegehung die am besten geeigneten Flächen aussuchen.

 

Bürgerbeteiligung und Diskussion:

Herr Heckel schlägt die Fläche „Am Brunnen“ gegenüber dem Kindergarten des Kinderschutzbundes vor.

Herr Mittmann erklärt, dass diese Fläche nur einmal jährlich gemäht werde, was dazu führe, dass die Gräser von Stauden verdrängt werden. Dies sei ein gutes Beispiel dafür, wie durch langjährige extensive Mahd ein ökologisch wertvoller Staudenbestand entwickelt werden kann.  Wegen des auf der Wiese vorkommenden Jacobs-Kreuzkrauts wird diese vor der Samenbildung gemäht, um den Bestand des JKK zu schwächen.

 

Herr Steiner weist darauf hin, dass sich auch Randstreifen von landwirtschaftlich genutzten Flächen gut eignen.

Herr Hansen verweist darauf, dass hier eine große Artenvielfalt erreicht werden könne, wenn sich Landwirte zur Teilnahme am geförderten Ackerrandstreifenprogramm entschließen.

 

Herr Morgenroth erklärt, dass auch Randstreifen von kleinen Gewässern gut geeignet seien, insbesondere für viele spät blühende Pflanzenarten.

 

Herr Weber verweist auf die Flächen neben dem städtischen Knick im Baugebiet „Südlicher Lüb´scher Mühlenberg“.

 

Herr Greve schlägt vor, als Straßenbegleitgrün anstatt Gras Wildblumen zu verwenden.

 

Herr Heckel weist darauf hin, dass die Pfosten aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zuwachsen dürfen.

 

Herr Mittmann weist darauf hin, dass es nicht mit der Aussaat getan ist, sondern dass vorher eine Bodenbearbeitung vorgenommen werden muss, die meist mit einer Abmagerung des Bodens einhergeht.

 

Herr Heckel lässt über die in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

Durch den Arbeitskreis „Biologische Vielfalt“ sind geeignete Flächen für die Ansaat von weiteren Wildblumenwiesen vorzuschlagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

 

 

 

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