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Auszug - Bebauungsplan Nr. 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Aufteilung in 2 Bereiche  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2025/18 Bebauungsplan Nr. 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg),
hier: Aufteilung in 2 Bereiche
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Frau Weise erläutert, dass während der Bearbeitung des B-Planes Nr. 90 ein neues Thema aktuell wurde: Das Küstengymnasium Neustadt (KGN) muss entweder saniert oder neu errichtet werden. Bei einer Neuerrichtung kommen sowohl der jetzige Standort als auch ein neuer Standort im Gelungsbereich des B-Planes Nr. 90 in Betracht. Am 27.09.2018 soll dieses Thema in einer gemeinsamen Sitzung des PUBA und des AfgA beraten werden. Solange über denkünftigen Standort keine Entscheidung vorliegt, kann der B-Plan Nr. 90 nicht abschließend bearbeitet werden. Um die übrigen Inhalte des B-Planes Nr. 90 nicht zu verzögern, soll der Plan in zwei Teile aufgeteilt werden, die das weitere Verfahren in unterschiedlichen Geschwindigkeiten durchlaufen.

 

Frau Weise erklärt, dass die Beschlussvorlage noch eine „alte“ Fassung der vorgesehenen Teilung enthält, dass in einem Gespräch mit dem Eigentümer jedoch eine neue Aufteilung vereinbart wurde. Sie erläutert die neue vorgesehene Teilung des Plangebietes und weist darauf hin, dass es in dem Beschluss dann heißen muss „gem. der in der Sitzung vorgestellten Planung“.

 

Bürgerbeteiligung und Diskussion:

Herr Vowe weist darauf hin, dass es landesweit 250 Mio. € Fördergelder gibt, dass  die Stadt Kiel allein einen Bedarf von 270 Mio. € angemeldet habe und fragt, wir realistisch eine Förderung für das KGN sei. 

 

Frau Weise antwortet, dass es landesweit für das KInvFG  bisher Anmeldungen in Höhe von 700 Mio. € gebe und dass das Land bis Ende September eine Prioritätenliste erstellen wolle. In jedem Kreis solle mindestens ein Projekt gefördert werden. Sie werde vor der Sitzung am 27.09.2018 tel. erfragen, ob das KGN auf der Vorschlagsliste für diese Prioritätenliste stehe. Das Förder-programm sei grundsätzlich auf die Sanierungen ausgerichtet, aber wenn die Sanierung unwirtschaftlich im Sinne der Förderrichtlinie werden, dann sei auch ein Neubau förderfähig.

 

Herr Heckel lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der Änderung abstimmen, dass anstelle des Wortes „Anlage“ die Worte „in der Sitzung vorgestellten Planung“ eingesetzt werden.

 

 

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Beschluss:  

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 90 wird gem. der Anlage in der Sitzung vorgestellten Planung in zwei Teilbereiche aufgeteilt. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

 

 

 

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