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Vorlage - VO/2016/18  

 
 
Betreff: B-Plan Nr. 33 (Windmühlenberg / Spaltsberg),
hier: Antrag auf Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
13.09.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses geändert beschlossen   
18.09.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (Bedarfstermin) (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Eigentümerin eines Grundstückes im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 33 beantragt mit Schreiben vom 10.08.2018 eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, weiteres Baurecht auf ihrem Grundstück zu schaffen.

 

Da von einer solchen Änderung des Bebauungsplanes lediglich eine Eigentümerin betroffen (begünstigt) wäre und der Aufwand für eine B-Plan-Änderung erheblich ist, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen. Der Aufwand bei der Verwaltung würde auch durch eine Vergabe an ein externes Stadtplanungsbüro nur unwesentlich geschmälert. Ein Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB ist nicht gegeben. 

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Beschlussvorschlag:

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 33 nicht zu ändern.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Antrag vom 10.08.2018

Auszug aus der Liegenschaftskarte

Auszug aus der 1. Änderung des B-Planes Nr. 33  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2018_08_13_Antrag_B-Plan_Änderung_33 (32 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich ALK_FlSt_149_5 (325 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich B_33_1_A_H_3a (492 KB)