Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Eigentümerin eines Grundstückes im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 33 beantragt mit Schreiben vom 10.08.2018 eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, weiteres Baurecht auf ihrem Grundstück zu schaffen.
Da von einer solchen Änderung des Bebauungsplanes lediglich eine Eigentümerin betroffen (begünstigt) wäre und der Aufwand für eine B-Plan-Änderung erheblich ist, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen. Der Aufwand bei der Verwaltung würde auch durch eine Vergabe an ein externes Stadtplanungsbüro nur unwesentlich geschmälert. Ein Planungserfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB ist nicht gegeben. Beschlussvorschlag:Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 33 nicht zu ändern. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag vom 10.08.2018 Auszug aus der Liegenschaftskarte Auszug aus der 1. Änderung des B-Planes Nr. 33
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