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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Vereidigung neuer bürgerlicher Mitglieder      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 29.05.2018 und UVA      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzungen      
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6.1  
Bericht über abgeschlossene und aktuelle Hochbaumaßnahmen      
Ö 6.2  
Bericht über abgeschlossene und aktuelle Tiefbaumaßnahmen      
Ö 6.3  
Bericht über aktuelle Umweltthemen      
Ö 7  
Arbeitskreis Biologische Vielfalt; Benennung von Vertretern aus den Fraktionen  
VO/2026/18  
Ö 8  
Urban Gardening/Städtisches Gärtnern; Beispiele und mögliche geeignete Flächen im Stadtgebiet  
Enthält Anlagen
VO/2027/18  
Ö 9  
Anlage weiterer Blühstreifen bzw. Wildblumenwiesen; Geeignete Standorte  
VO/2028/18  
Ö 10  
Pflanzung von Obstbäumen  
Enthält Anlagen
VO/2043/18  
Ö 11  
Enthält Anlagen
29. Änderung des F-Planes Teil 2 (ancora), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2023/18  
Ö 12  
4. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2024/18  
Ö 13  
32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Prüfung der Standortalternativen (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2031/18  
Ö 14  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Am Leuchtturm Pelzerhaken), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2021/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB zun Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

1. LKN vom 13.07.2018:

Die Begründung wird dahingehend ergänzt, dass das LKN in seiner Stellungnahme vom 13.07.2018 bestätigt hat, dass ein Bauverbot gem. § 80 LWG nicht vorliegt. Außerdem wird Nr. 4.3 der Begründung dahingehend ergänzt, dass die Trafostation bisher gem. § 14 Abs. 2 BauNVO in dem Sondergebiet Ferienhäuser zulässig war. Da dieser Tatbestand für Grünflächen nicht gilt, wird die Trafostation nun explizit festgesetzt.

2. Kreis Ostholstein vom 08.08.2018:

Zu Nr. 1 der Stellungnahme (Bauleitplanung):

Die in Nr. 1 der Stellungnahme genannten Punkte werden in die Planzeichnung, die Legende, die textlichen Festsetzungen und die Begründung eingearbeitet. Dabei handelt es sich lediglich um redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen, die keine Auswirkungen auf das Baurecht haben.

Zu Nr. 2 der Stellungnahme (Bodenschutz):

Die Möglichkeit, als 2. Ausfahrt aus dem Sondergebiet über die Straße "Zum Leuchtturm" zu führen, wurde als Alternative geprüft. Da dies jedoch zu einer erheblichen Belastung des Reinen Wohngebietes und zu verständlichen Protesten der dortigen Anwohner geführt hätte, wurde von dieser Variante Abstand genommen. Im Rahmen der Abwägung kommt den Interessen der Anwohner in dem WR-Gebiet an einer möglichst geringen Verkehrsbelastung ein größeres Gewicht zu als der wassergebundenen Befestigung von 341 m² künftiger Verkehrsfläche, zumal diese durch den Verzicht auf die Errichtung der Ferienhäuser vollständig ausgeglichen wird. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Zu Nr. 3 der Stellungnahme (Gewässerschutz):

Bezüglich der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers wurde die Planung dahingehend geändert, dass eine Entwässerungsmulde auf der Westseite der wassergebundenen Fahrbahn vorgesehen wird. Dort wird das Niederschlagswasser über den belebten Oberboden versickert.  Darüber hinaus enthält die Begründung in Nr. 6.3 detaillierte Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. U.a. ist dargelegt, dass die Menge des abzuleitenden Niederschlagswassers gegenüber dem bisherigen B-Plan erheblich reduziert und die Kanalisation entlastet wird.

Zu Nr. 4 der Stellungnahme (Naturschutz):

Die Flächenversiegelung wird durch die Ausweisung einer Ausgleichsfläche kompensiert. Aufgrund der Arrondierung der Ausgleichsflächen sowie der verbesserte Vernetzung des Dünengürtels am Wiesenweg mit den strandnahen Dünen wird die Zerschneidungswirkung minimiert. Wie in der Bilanzierung dargelegt, wird ein zusätzlicher Ausgleich zur Kompensation der Zerschneidung erbracht.

Zu Nr. 5 der Stellungnahme (Bauordnung - Brandschutz):

Die Bildung von Einzelgrundstücken im Ferienhausgebiet ist nicht vorgesehen und nach den Festsetzungen im B-Plan Nr. 62 auch nicht möglich (Mindestgrundstücksgröße). Bei der Grünfläche entlang der Wiesenstraße handelt es sich nicht um Wald i.S.d. Landeswaldgesetzes, sondern um eine bewachsene Düne. Ein Abstand der privaten Verkehrsfläche von 30 m ist daher nicht erforderlich. Da die örtliche Freiwillige Feuerwehr in ihrer Stellungnahme vom 04.07.18 keine Bedenken oder Hinweise geäußert hat, ist davon auszugehen, dass die Schleppradien für Feuerwehrfahrzeuge (DIN 14090) beachtet sind.

3. Von den übrigen TöB wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

2, Der Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

4. Das Verfahren wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.  

   
    13.09.2018 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB zun Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

1. LKN vom 13.07.2018:

Die Begründung wird dahingehend ergänzt, dass das LKN in seiner Stellungnahme vom 13.07.2018 bestätigt hat, dass ein Bauverbot gem. § 80 LWG nicht vorliegt. Außerdem wird Nr. 4.3 der Begründung dahingehend ergänzt, dass die Trafostation bisher gem. § 14 Abs. 2 BauNVO in dem Sondergebiet Ferienhäuser zulässig war. Da dieser Tatbestand für Grünflächen nicht gilt, wird die Trafostation nun explizit festgesetzt.

2. Kreis Ostholstein vom 08.08.2018:

Zu Nr. 1 der Stellungnahme (Bauleitplanung):

Die in Nr. 1 der Stellungnahme genannten Punkte werden in die Planzeichnung, die Legende, die textlichen Festsetzungen und die Begründung eingearbeitet. Dabei handelt es sich lediglich um redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen, die keine Auswirkungen auf das Baurecht haben.

Zu Nr. 2 der Stellungnahme (Bodenschutz):

Die Möglichkeit, als 2. Ausfahrt aus dem Sondergebiet über die Straße "Zum Leuchtturm" zu führen, wurde als Alternative geprüft. Da dies jedoch zu einer erheblichen Belastung des reinen Wohngebietes und zu verständlichen Protesten der dortigen Anwohner geführt hätte, wurde von dieser Variante Abstand genommen. Im Rahmen der Abwägung kommt den Interessen der Anwohner in dem WR-Gebiet an einer möglichst geringen Verkehrsbelastung ein größeres Gewicht zu als der wassergebundenen Befestigung von 341 m² künftiger Verkehrsfläche, zumal diese durch den Verzicht auf die Errichtung der Ferienhäuser vollständig ausgeglichen wird. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Zu Nr. 3 der Stellungnahme (Gewässerschutz):

Bezüglich der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers wurde die Planung dahingehend geändert, dass eine Entwässerungsmulde auf der Westseite der wassergebundenen Fahrbahn vorgesehen wird. Dort wird das Niederschlagswasser über den belebten Oberboden versickert.  Darüber hinaus enthält die Begründung in Nr. 6.3 detaillierte Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. U.a. ist dargelegt, dass die Menge des abzuleitenden Niederschlagswassers gegenüber dem bisherigen B-Plan erheblich reduziert und die Kanalisation entlastet wird.

Zu Nr. 4 der Stellungnahme (Naturschutz):

Die Flächenversiegelung wird durch die Ausweisung einer Ausgleichsfläche kompensiert. Aufgrund der Arrondierung der Ausgleichsflächen sowie der verbesserte Vernetzung des Dünengürtels am Wiesenweg mit den strandnahen Dünen wird die Zerschneidungswirkung minimiert. Wie in der Bilanzierung dargelegt, wird ein zusätzlicher Ausgleich zur Kompensation der Zerschneidung erbracht.

Zu Nr. 5 der Stellungnahme (Bauordnung - Brandschutz):

Die Bildung von Einzelgrundstücken im Ferienhausgebiet ist nicht vorgesehen und nach den Festsetzungen im B-Plan Nr. 62 auch nicht möglich (Mindestgrundstücksgröße). Bei der Grünfläche entlang der Wiesenstraße handelt es sich nicht um Wald i.S.d. Landeswaldgesetzes, sondern um eine bewachsene Düne. Ein Abstand der privaten Verkehrsfläche von 30 m ist daher nicht erforderlich. Da die örtliche Freiwillige Feuerwehr in ihrer Stellungnahme vom 04.07.18 keine Bedenken oder Hinweise geäußert hat, ist davon auszugehen, dass die Schleppradien für Feuerwehrfahrzeuge (DIN 14090) beachtet sind.

3. Von den übrigen TöB wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

2, Der Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

4. Das Verfahren wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.  

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

 

 

 

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Seite 1

   
    20.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 29 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB zun Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

1. LKN vom 13.07.2018:

Die Begründung wird dahingehend ergänzt, dass das LKN in seiner Stellungnahme vom 13.07.2018 bestätigt hat, dass ein Bauverbot gem. § 80 LWG nicht vorliegt. Außerdem wird Nr. 4.3 der Begründung dahingehend ergänzt, dass die Trafostation bisher gem. § 14 Abs. 2 BauNVO in dem Sondergebiet Ferienhäuser zulässig war. Da dieser Tatbestand für Grünflächen nicht gilt, wird die Trafostation nun explizit festgesetzt.

2. Kreis Ostholstein vom 08.08.2018:

Zu Nr. 1 der Stellungnahme (Bauleitplanung):

Die in Nr. 1 der Stellungnahme genannten Punkte werden in die Planzeichnung, die Legende, die textlichen Festsetzungen und die Begründung eingearbeitet. Dabei handelt es sich lediglich um redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen, die keine Auswirkungen auf das Baurecht haben.

Zu Nr. 2 der Stellungnahme (Bodenschutz):

Die Möglichkeit, als 2. Ausfahrt aus dem Sondergebiet über die Straße "Zum Leuchtturm" zu führen, wurde als Alternative geprüft. Da dies jedoch zu einer erheblichen Belastung des Reinen Wohngebietes und zu verständlichen Protesten der dortigen Anwohner geführt hätte, wurde von dieser Variante Abstand genommen. Im Rahmen der Abwägung kommt den Interessen der Anwohner in dem WR-Gebiet an einer möglichst geringen Verkehrsbelastung ein größeres Gewicht zu als der wassergebundenen Befestigung von 341 m² künftiger Verkehrsfläche, zumal diese durch den Verzicht auf die Errichtung der Ferienhäuser vollständig ausgeglichen wird. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Zu Nr. 3 der Stellungnahme (Gewässerschutz):

Bezüglich der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers wurde die Planung dahingehend geändert, dass eine Entwässerungsmulde auf der Westseite der wassergebundenen Fahrbahn vorgesehen wird. Dort wird das Niederschlagswasser über den belebten Oberboden versickert.  Darüber hinaus enthält die Begründung in Nr. 6.3 detaillierte Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. U.a. ist dargelegt, dass die Menge des abzuleitenden Niederschlagswassers gegenüber dem bisherigen B-Plan erheblich reduziert und die Kanalisation entlastet wird.

Zu Nr. 4 der Stellungnahme (Naturschutz):

Die Flächenversiegelung wird durch die Ausweisung einer Ausgleichsfläche kompensiert. Aufgrund der Arrondierung der Ausgleichsflächen sowie der verbesserte Vernetzung des Dünengürtels am Wiesenweg mit den strandnahen Dünen wird die Zerschneidungswirkung minimiert. Wie in der Bilanzierung dargelegt, wird ein zusätzlicher Ausgleich zur Kompensation der Zerschneidung erbracht.

Zu Nr. 5 der Stellungnahme (Bauordnung - Brandschutz):

Die Bildung von Einzelgrundstücken im Ferienhausgebiet ist nicht vorgesehen und nach den Festsetzungen im B-Plan Nr. 62 auch nicht möglich (Mindestgrundstücksgröße). Bei der Grünfläche entlang der Wiesenstraße handelt es sich nicht um Wald i.S.d. Landeswaldgesetzes, sondern um eine bewachsene Düne. Ein Abstand der privaten Verkehrsfläche von 30 m ist daher nicht erforderlich. Da die örtliche Freiwillige Feuerwehr in ihrer Stellungnahme vom 04.07.18 keine Bedenken oder Hinweise geäußert hat, ist davon auszugehen, dass die Schleppradien für Feuerwehrfahrzeuge (DIN 14090) beachtet sind.

3. Von den übrigen TöB wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

2.Der Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

4.Das Verfahren wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 82 (Beiderseits der Straße "Am Heisterbusch"), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1983/18  
Ö 16  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 (Am hohen Ufer), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2020/18  
Ö 17  
Bebauungsplan Nr. 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Aufteilung in 2 Bereiche (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2025/18  
Ö 18  
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2030/18  
Ö 19  
B-Plan Nr. 33 (Windmühlenberg / Spaltsberg), hier: Antrag auf Änderung  
Enthält Anlagen
VO/2016/18  
Ö 20  
Ersatzneubau Verwaltungsgebäude hier: Ergebnis der Standortprüfung Rosenstraße 2,2a,2b  
VO/1973/18-1  
Ö 21  
Anfragen und Verschiedenes      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)