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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Vereidigung neuer bürgerlicher Mitglieder      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 29.05.2018 und UVA      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzungen      
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6.1  
Bericht über abgeschlossene und aktuelle Hochbaumaßnahmen      
Ö 6.2  
Bericht über abgeschlossene und aktuelle Tiefbaumaßnahmen      
Ö 6.3  
Bericht über aktuelle Umweltthemen      
Ö 7  
Arbeitskreis Biologische Vielfalt; Benennung von Vertretern aus den Fraktionen  
VO/2026/18  
Ö 8  
Urban Gardening/Städtisches Gärtnern; Beispiele und mögliche geeignete Flächen im Stadtgebiet  
Enthält Anlagen
VO/2027/18  
Ö 9  
Anlage weiterer Blühstreifen bzw. Wildblumenwiesen; Geeignete Standorte  
VO/2028/18  
Ö 10  
Pflanzung von Obstbäumen  
Enthält Anlagen
VO/2043/18  
Ö 11  
Enthält Anlagen
29. Änderung des F-Planes Teil 2 (ancora), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2023/18  
Ö 12  
4. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2024/18  
Ö 13  
32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Prüfung der Standortalternativen (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2031/18  
Ö 14  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Am Leuchtturm Pelzerhaken), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2021/18  
Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 82 (Beiderseits der Straße "Am Heisterbusch"), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1983/18  
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 82 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: 

 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

Kreis Ostholstein vom 11.05.2018:

 

Stellungnahme:„Es wird darauf hingewiesen, dass die BauNVO 2017 neu bekannt gemacht worden ist und dementsprechend zu benennen ist (BauNVO 2017, bzw. im Volltext Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)).“

 

Abwägung:Der Anregung wird gefolgt. Es wird als gültige Baunutzungsvorordnung die Bekanntmachung von 2017 genannt.

 

Kreis Ostholstein vom 26.06.2018:

 

Stellungnahme:Westlich des Plangebietes wurden vormals Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung betrieben. Das Wasserwerk ist aber schon sehr lange nicht mehr in Betrieb. Die Brunnen wurden so um das Jahr 1936 gebaut. Ob die Brunnen fachgerecht zurückgebaut wurden, kann nicht gesagt werden. Die genauen Standorte sind nicht bekannt. Es kann sein, dass die Brunnen im BPlan-Gebiet lagen oder im Randbereich zum Jungfernstieg hin. Auf dem Grundstück Am Heisterbusch 51 war ebenfalls ein Brunnen. Hierzu liegen keine Informationen über einen evtl. Rückbau vor. Sollten bei Bauarbeiten Brunnen gefunden werden, so sind diese fachgerecht gem. DVGW W135 von einer Fachfirma zurückzubauen. Der Rückbau ist mit der Unteren Wasserbehörde vorab abzustimmen.“

 

Abwägung:Der Hinweis wird mit in die Begründung aufgenommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 2. Aufgrund der § 10 und § 172 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 82 für ein Gebiet beiderseits der Straße Am Heisterbusch zwischen Teufelsberg und Bödelsollstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

   
    13.09.2018 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 82 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: 

 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

Kreis Ostholstein vom 11.05.2018:

 

Stellungnahme:„Es wird darauf hingewiesen, dass die BauNVO 2017 neu bekannt gemacht worden ist und dementsprechend zu benennen ist (BauNVO 2017, bzw. im Volltext Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)).“

 

Abwägung:Der Anregung wird gefolgt. Es wird als gültige Baunutzungsvorordnung die Bekanntmachung von 2017 genannt.

 

Kreis Ostholstein vom 26.06.2018:

 

Stellungnahme:Westlich des Plangebietes wurden vormals Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung betrieben. Das Wasserwerk ist aber schon sehr lange nicht mehr in Betrieb. Die Brunnen wurden so um das Jahr 1936 gebaut. Ob die Brunnen fachgerecht zurückgebaut wurden, kann nicht gesagt werden. Die genauen Standorte sind nicht bekannt. Es kann sein, dass die Brunnen im B-Plan-Gebiet lagen oder im Randbereich zum Jungfernstieg hin. Auf dem Grundstück Am Heisterbusch 51 war ebenfalls ein Brunnen. Hierzu liegen keine Informationen über einen evtl. Rückbau vor. Sollten bei Bauarbeiten Brunnen gefunden werden, so sind diese fachgerecht gem. DVGW W135 von einer Fachfirma zurückzubauen. Der Rückbau ist mit der Unteren Wasserbehörde vorab abzustimmen.“

 

Abwägung:Der Hinweis wird mit in die Begründung aufgenommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 2. Aufgrund der § 10 und § 172 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 82 für ein Gebiet beiderseits der Straße Am Heisterbusch zwischen Teufelsberg und Bödelsollstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 6     Nein-Stimmen: 0     Enthaltungen: 0     befangen: 1     abwesend: 2

 

 

 

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Seite 1

   
    20.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 30 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 82 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: 

 

a)berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

Kreis Ostholstein vom 11.05.2018:

 

Stellungnahme:„Es wird darauf hingewiesen, dass die BauNVO 2017 neu bekannt gemacht worden ist und dementsprechend zu benennen ist (BauNVO 2017, bzw. im Volltext Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)).“

 

Abwägung:Der Anregung wird gefolgt. Es wird als gültige Baunutzungsvorordnung die Bekanntmachung von 2017 genannt.

 

Kreis Ostholstein vom 26.06.2018:

 

Stellungnahme:Westlich des Plangebietes wurden vormals Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung betrieben. Das Wasserwerk ist aber schon sehr lange nicht mehr in Betrieb. Die Brunnen wurden so um das Jahr 1936 gebaut. Ob die Brunnen fachgerecht zurückgebaut wurden, kann nicht gesagt werden. Die genauen Standorte sind nicht bekannt. Es kann sein, dass die Brunnen im BPlan-Gebiet lagen oder im Randbereich zum Jungfernstieg hin. Auf dem Grundstück Am Heisterbusch 51 war ebenfalls ein Brunnen. Hierzu liegen keine Informationen über einen evtl. Rückbau vor. Sollten bei Bauarbeiten Brunnen gefunden werden, so sind diese fachgerecht gem. DVGW W135 von einer Fachfirma zurückzubauen. Der Rückbau ist mit der Unteren Wasserbehörde vorab abzustimmen.“

 

Abwägung:Der Hinweis wird mit in die Begründung aufgenommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund der § 10 und § 172 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 82 für ein Gebiet beiderseits der Straße Am Heisterbusch zwischen Teufelsberg und Bödelsollstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Herr Rukat betritt nach der Beschlussfassung wieder den Raum.

 

 

 

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Seite 1

Ö 16  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 (Am hohen Ufer), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2020/18  
Ö 17  
Bebauungsplan Nr. 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Aufteilung in 2 Bereiche (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2025/18  
Ö 18  
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2030/18  
Ö 19  
B-Plan Nr. 33 (Windmühlenberg / Spaltsberg), hier: Antrag auf Änderung  
Enthält Anlagen
VO/2016/18  
Ö 20  
Ersatzneubau Verwaltungsgebäude hier: Ergebnis der Standortprüfung Rosenstraße 2,2a,2b  
VO/1973/18-1  
Ö 21  
Anfragen und Verschiedenes      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)