Der Ersatzneubau des Amtes 2 soll gemeinsam mit dem Bauamt und dem Servicecenter der Stadtwerke als zukunftsfähiges Dienstleistungszentrum der Stadt in Rathausnähe auf dem sog. Sandparkplatz am Klosterhof mit Einsatz von Städtebaufördermitteln gebaut werden.
Die Planungen für den Förderantrag sind zügig voranzutreiben, um die Zeit und die Kosten für die provisorische Auslagerung des Amtes 2 möglichst gering zu halten.
Wie für die ca. 28 wegfallenden Parkplätze Ersatz geschaffen werden soll, ist mit gesonderter Vorlage ggf. auch unter Einbeziehung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zu entscheiden.
06.12.2017 - Hauptausschuss
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Ersatzneubau des Amtes 2 soll gemeinsam mit dem Bauamt und dem Servicecenter der Stadtwerke als zukunftsfähiges Dienstleistungszentrum der Stadt in Rathausnähe auf dem sog. Sandparkplatz am Klosterhof mit Einsatz von Städtebaufördermitteln gebaut werden.
Die Planungen für den Förderantrag sind zügig voranzutreiben, um die Zeit und die Kosten für die provisorische Auslagerung des Amtes 2 möglichst gering zu halten.
Wie für die ca. 28 wegfallenden Parkplätze Ersatz geschaffen werden soll, ist mit gesonderter Vorlage ggf. auch unter Einbeziehung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zu entscheiden.
Der Bürgervorsteher wird beauftragt, kurzfristig eine Einwohnerversammlung zum Thema Erläuterung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts und der Standortentscheidung für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen:3Enthaltung: 1
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22.02.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 16 - abgelehnt
Beschluss:
Die Vorlage zum Variantenvergleich und zur Standortentscheidung wird an den Bau- und Planungsausschuss zurückverwiesen.