Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1903/18  

 
 
Betreff: Künftige Nutzung der Gogenkroghalle
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  0 Bürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
13.02.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
22.02.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die seit vielen Jahren aus Kostengründen zurückgestellte Sanierung der Gogenkroghalle hinsichtlich Brandschutz, Lüftung, Heizung, Brandmeldeanlage, Sanitäranlagen muss nun

dringend durchgeführt werden, nachdem eine Brandschau uns aufgefordert hat, die Mängel unverzüglich zu beseitigen.

 

Da wir in den sog. „Vorbereitenden Untersuchungen“ zum Sanierungsgebiet darauf geachtet haben, dass für die Halle ein „Modernisierungsbedarf“ festgestellt wird und sie in ein sog. „Maßnahmegebiet Sport- und Freizeit“ integriert haben, gibt es nun erfreulicherweise die Chance, die Baumaßnahmen aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren. Trotzdem sind die Eigenanteile der Investitionskosten hoch.

 

Die Beseitigung kleinerer Mängel erfolgte sofort noch in 2017 mit Bauunterhaltungsmitteln. Ebenfalls in 2017 wurde das Brandschutzkonzept aktualisiert.

Für die umfangreicheren Baumaßnahmen ist nun ein Bauantrag und Ausführungsplanungen zu erstellen. Dafür muss den Planungsbüros eine klare Aufgabenstellung erteilt werden. Da die Gogenkrogmesse sich in diesem Jahr Richtung ancora-marina orientiert, stellt sich für die Verwaltung die Frage, für welche künftigen Nutzungen die Halle brandschutztechnisch konditioniert werden soll, da diese Entscheidung erhebliche Kostenunterschiede mit sich bringt.

 

 

 

 

Die Entscheidung ist für eine der folgenden Varianten zu treffen:

 

A)     Sportveranstaltungen und Versammlungsstätte für bis zu 470 Personen oder

 

B)     Sportveranstaltungen und Versammlungsstätte für bis zu 1200 Personen

 

Variante B wird nach jetziger Schätzung der Planungsbüros ca. 550.000 EUR mehr Investitionskosten mit sich bringen, die vor allem durch folgende Mehr-Maßnahmen verursacht würden:

 

  • Größere Lüftungsanlage
  • Wandhydranten in der Halle statt einfache Feuerlösche
  • Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung auch in der Halle
  • Rauchabzugsanlage statt einfache Öffnungen zur Rauchableitung
  • größere Rettungswegbreiten

 

Für folgende, bisher dort durchgeführte Veranstaltungen wäre die Variante B erforderlich:

 

-          Gogenkrogmesse ( derzeit fraglich, ob sie wieder zurückkehren würde)

-          Schützenball

-          Großveranstaltungen, wie Neustadt Treffen 2007 oder Stadtjubiläen

-          Boxevents (1000 Personen)

-          Private Anmietung für große Hauseigentümerversammlungen mit mehr als 470 Personen (1 x jährlich )

-          Zapfenstreich der Gilde

 

Zur Information: Die anderen großen Veranstaltungsräume bieten folgende Kapazitäten:

 

-          Aula an der Jacob Lienau Schule: bestuhlt: 470 Pers., unbestuhlt und zusammen mit Foyer und Mensa 640 Pers.

-          Halle 1 der ancora-marina (Ausstellungshalle, privat):500 Pers.

 

Bisher war die Gogenkroghalle baulich nicht für die 1200 Personen baulich hergerichtet. Die o.g. Veranstaltungen konnten nur durch ordnungsrechtliche Ausnahmegenehmigungen stattfinden, beauflagt mit entsprechenden organisatorischen Maßnahmen, die wegen der Abweichung der beabsichtigten Nutzung von der baurechtlich genehmigten Nutzung erforderlich waren. Organisatorische Maßnahmen können den unzureichenden vorbeugenden baulichen Brandschutz jedoch nicht kompensieren. Künftig würde es sowohl die Ordnungsbehörde, als auch das Bauamt und die Brandschutzbehörde des Kreises nicht mehr verantworten können, ein reguläres Nutzungskonzept auf Basis von Ausnahmegenehmigungen zu betreiben.

 

Es wird daher empfohlen, die Variante B baulich umzusetzen.

 

Die der HH-Anmeldung zugrunde gelegte  Kostenschätzung basiert auf der Schätzung aus 2008 für 1200 Personen. Die damaligen 1,6 Mio EUR wurden auf Grund der Baupreisentwicklung um 26 % erhöht auf 2,025 Mio,. Eigenanteil 675.000 €. Die mittlerweile erstellte Kostenschätzung lässt bereits absehen, dass selbst bei der kleineren Variante A bei den HH-Mitteln noch einmal nachgesteuert werden muss. Genauere Zahlen müssen aber auf Grundlage der weiteren Planung erst noch ermittelt werden. Dafür ist die Entscheidung über diese Beschlussvorlage die Grundlage.

 

Eine Entscheidung muss unverzüglich erfolgen, um die Auflagen aus der Brandschau unverzüglich abarbeiten zu können.

Erst nach dieser Entscheidung kann ein entsprechender Bauantrag und der Förderantrag auf Städtebaufördermittel erstellt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Gogenkroghalle soll künftig wieder für Veranstaltungen mit bis zu 1200 Personen nutzbar sein. Die brandschutztechnische Sanierungsmaßnahme ist entsprechend zu planen und durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Ca. € 550.000*

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:x

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

*dies ist nur die Kostendifferenz zwischen Variante A und B

 


Anlage/n:

keine