Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Eine Überarbeitung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein vom 11.12.2014 für den Seniorenbeirat ist im Hinblick auf die Möglichkeit des Widerspruchs erforderlich und vom Seniorenbeirat gewünscht. Die bisherige Widerspruchsfrist von einem Monat stand der konstituierenden Sitzung binnen eines Monats nach der Wahl entgegen.
Daher wird die Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein in § 6, letzter Absatz, wie folgt geändert:
„Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets binnen zwei Wochen (14 Tagen) nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter Widerspruch einlegen. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter prüft den Widerspruch und entscheidet hierüber abschließend.“
Beschlussvorschlag:Die anliegende 1. Nachtragssatzung für den Seniorenbeirat der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Nachtragssatzung Seniorenbeirat
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