Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Für den B-Plan Nr. 91 wurde am 13.07.2017 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13 a BauGB abgesehen. Als nächster Verfahrensschritt sind die Beteiligung der Landesplanungsbehörde, der TöB und die öffentliche Auslegung vorgesehen. Hierfür ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des B-Planes Nr. 91 (Planzeichnung und Text) Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 91 Schallgutachten und Anlagen zum Schallgutachten
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