Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Weg besteht aus dem städtischen Flurstück 278 und aus einem Teilstück des Flurstücks 248/1, welches sich in Privatbesitz befindet.
Mit dem Eigentümer dieses Flurstücks wurde ein Gestattungsvertrag geschlossen. Hierin gestattet der Eigentümer u. a., dass von dem Flurstück 248/1 das Wegestück der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Weg wurde zwischenzeitlich hergestellt. Entsprechend seiner Verkehrsbedeutung ist der Weg gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) als sonstige öffentliche Straße (Geh- und Radweg) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Bisher hat dieser Weg noch keinen Namen. Dem Grunde nach handelt es sich bei dem Weg um eine Verlängerung des „Strandstieges“, welcher zwischen der Pelzerhakener Straße und der Privatstraße Eichenhain verläuft. Insofern wäre auch die Benennung dieses Teilstücks mit dem Namen „Strandstieg“ sinnvoll. Der „Strandstieg“ würde dann an der Pelzerhakener Straße und der Strandallee jeweils an öffentliche Straßen anschließen.
Ein Überwegungsrecht über das trennende, private Flurstück 255 für die Öffentlichkeit wird durch den Gestattungsvertrag begründet. Beschlussvorschlag:Der Geh- und Radweg erhält den Namen „Strandstieg“. Die Verwaltung wird beauftragt, den Weg entsprechend seiner Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan Entwurf einer Widmungsverfügung
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