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Auszug - Künftige Nutzung der Gogenkroghalle  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1903/18 Künftige Nutzung der Gogenkroghalle
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  0 Bürgermeister

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert die Vorlage und den Vorberatungsverlauf.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Schmidt hält die große Nutzungsvariante für sinnvoll und notwendig. Vor dem gegebenen Kostenhintergrund fordert er die Verwaltung auf, die Hallenbelegung zu optimieren um Leerzeiten zu vermeiden. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Herr Kahl macht deutlich, dass im bisherigen Beratungsverlauf die Finanzeinnahmeseite nicht im Vordergrund stand. Der seit den 90-er Jahren unverändert niedrige Gebührensatz mache den politischen Wunsch deutlich, die Arbeit der Sportvereine in Neustadt in Holstein zu unterstützen. Er erinnert an die Sanierungen der Hallendecke und des Schwingbodens, die komplett aus städtischen Mitteln finanziert worden seien. Der jetzt gegebene Sanierungsbedarf für die seit vielen Jahren aus Kostengründen zurückgestellten Maßnahmen u.a. zum Brandschutz und zur Heizung könnten glücklicherweise aus Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden. Eine Notwendigkeit, Gebühren zu erhöhen, könne er auch wegen der jetzt gegebenen Fördermöglichkeiten nicht ersehen. Auch die SPD-Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

 

Herr Reichert erklärt, dass auch für die BGN-Fraktion eine Gebührenerhöhung nicht zur Debatte stehe. Seine Fraktion werde ebenfalls dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Herr Dr. Böckenhauer führt aus, dass man sich sehr wohl mit einem kostenorientierten Gebührenkonzept auseinandersetzen könne, ohne dabei die Vereine zu sehr zu belasten. Auch wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag folgen werde, hätte sie sich bereits zum gegenwärtigen Beratungszeitpunkt ein konkreteres und nachvollziehbareres Zahlenmodell zu den Sanierungsumfängen gewünscht.

 

 

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Beschluss:  

Die Gogenkroghalle soll künftig wieder für Veranstaltungen mit bis zu 1200 Personen nutzbar sein. Die brandschutztechnische Sanierungsmaßnahme ist entsprechend zu planen und durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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