Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Spätherbst 2017 musste der Aufzug außer Betrieb gestellt werden, da die Steuerungsanlage defekt ist. Die ausschließliche Erneuerung der Steuerungsanlage würde rd. 15.000 € kosten. Dies ist aber nicht sinnvoll, da der Aufzug inzwischen 33 Jahre alt und zu befürchten ist, dass nach der Steuerungsanlage auch die Antriebstechnik in absehbarer Zeit zu erneuern wäre (die Kosten hierfür dürften zwischen 15 und 20 T€ liegen). Die Abschreibungsdauer für Aufzuganlagen liegt bei 15 Jahren.
Darüber hinaus sprechen folgende Gründe für die Erneuerung des Aufzuges:
- die vorhandene Anlage hat eine Türbreite von ca. 79 cm und entspricht damit nicht der Norm DIN 18040-02, die eine lichte Breite der Tür von 90 cm vorschreibt, damit auch Rollstuhlfahrer den Aufzug barrierefrei nutzen können, - der neue Aufzug würde mit einer Steuerungstechnik ausgestattet werden, die vom Aufzugshersteller unabhängig ist, - die Kabine würde im Innenraum optisch freundlicher werden, - bauliche Veränderungen am Aufzugsschacht sind nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:Die überplanmäßige Ausgabe für die Erneuerung des Aufzuges wird genehmigt. Die Mittel werden über den 1. Nachtragshaushalt bereitgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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