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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss
Datum: Di, 14.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 15.11.2016  
SI/1255/16  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 15.11.2016  
SI/1255/16  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4.1  
Fällungen, Knickpflege, Kopfbäume und Neuanpflanzungen      
Ö 4.2  
Knickschutzstreifen im Baugebiet südlicher Lübscher Mühlenberg      
Ö 5  
Treppenanlage bei der Wallburg      
Ö 6  
Managementplan für das FFH-Gebiet "Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin"; Antrag der BGN-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/1712/17  
Ö 7  
Konzept zur Barrierefreiheit hier: Zustimmung und Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1688/17  
Ö 8  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Reiferstraße/Grabenstraße hier: Variantenauswahl und Zustimmung zum Entwurf
Enthält Anlagen
VO/1689/17  
Ö 9  
Neufassung der Straßenreinigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Umwelt- und Verkehrsausschuss Herr Hamer)  
Enthält Anlagen
VO/1690/17  
Ö 10  
29. Änderung des F-Planes, "An der Wiek", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1182/14  
Ö 11  
4. Änderung B-Plan Nr. 54 (ancora Yachthafen), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1685/17  
Ö 12  
38. Änderung des F-Planes (nördlicher lübscher Mühlenberg), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1680/17  
Ö 13  
34. Änderung des F-Planes (Franck´sche Tannen), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1687/17  
Ö 14  
6. Änderung B-Plan Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/1686/17  
Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 86 "Franck´sche Tannen", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1709/17  
Ö 16  
1. Änderung des B-Planes Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1681/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden:

  • Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
  • Trauf- und Firsthöhe,
  • Änderung der zul. Dachformen,
  • Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

   
    26.01.2017 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 7 - zurückgestellt
   

 

  

 

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    02.03.2017 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - zurückgestellt
   

Beschluss:  

1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden:

  • Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
  • Trauf- und Firsthöhe,
  • Änderung der zul. Dachformen,
  • Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

 

Dieser TOP soll in der nächsten Sitzung des BauPA gemeinsam mit weiteren Themen, die den B-Plan Nr. 83 betreffen, erneut beraten werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0   Enthaltung: 1

 

 

 

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    14.03.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 16 - (offen)
   

 

 

   
    23.03.2017 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden:

  • Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
  • Trauf- und Firsthöhe,
  • Änderung der zul. Dachformen,
  • Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

5. Darüber hinaus ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 mind. 30 % der Gesamtwohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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    30.03.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden:

  • Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
  • Trauf- und Firsthöhe,
  • Änderung der zul. Dachformen,
  • Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

5. Darüber hinaus ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 mind. 30 % der Gesamtwohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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    27.04.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden:

  • Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
  • Trauf- und Firsthöhe,
  • Änderung der zul. Dachformen,
  • Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

5. Darüber hinaus ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 mind. 30 % der Gesamtwohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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Ö 17  
32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Vorstellung der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
VO/1707/17  
Ö 18  
Bebauungsplan Nr. 79 (beiderseits der Eutiner Straße), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/1706/17  
Ö 19  
Nachverdichtung "Bödelsollstraße Südseite", hier: Anfrage bei Eigentümern über B-Plan-Aufstellung
Enthält Anlagen
VO/1683/17  
Ö 20  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 20.1  
Bushaltestelle Pelzerhakener Straße      
Ö 20.2  
Kriterien für die Beratung von F- und B-Plänen im Umwelt- und Verkehrsausschuss      
Ö 20.3  
Absage der UVA-Sitzung am 31.01.2017