Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - 6. Änderung B-Plan Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Umwelt- und Verkehrsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 14.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1686/17 6. Änderung B-Plan Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Frau Schulz-Rusnak referiert anhand einer Präsentation über den Entwurf der 6. Änderung des B-Planes Nr. 54, der gemäß § 4 (1) BauGB an die Träger öffentlicher Belange gesandt wurde. Im Anschluss erläutert sie die eingegangenen Stellungnahmen (u.a. Landesplanungsbehörde, Kreis Ostholstein) und die dazugehörigen Abwägungsvorschläge.

Frau Weise berichtet von den Beratungen im Planungs- und Bauausschuss, bei denen zu Ziffer 1.2 (2) der textlichen Festsetzungen beschlossen wurde, dass anstelle eines Pylons mit einer Höhe von bis zu 11 m zwei Werbestelen von je maximal 9 m Höhe zugelassen werden sollen. Weiterhin wurde dort beschlossen, dass die auf Seite 19 der Begründung genannte Größe der Ferienhäuser von 110 m² an die in den textlichen Festsetzungen genannte Größe von 130 m² angepasst werden soll.

Herr Hamer verliest den erweiterten Beschlussvorschlag, der am 2. März im Planungs- und Bauausschuss gefasst wurde.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:  

1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: In Ziff. 1.2 der textlichen Festsetzungen sollen statt 1 Standpylon mit 11 m Höhe 2 Werbestelen mit je max. 9 m Höhe festgesetzt werden. Die Größe der Ferienhäuser (130 m²) soll auf Seite 19 der Begründung (Ziff. 2.1.2) angepasst werden.

 

2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1