Die anliegende Satzung über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen wird beschlossen.
21.03.2024 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die anliegende Satzung über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen wird mit der Änderung beschlossen, dass im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich pro Wohneinheit 1 Stellplatz nachgewiesen werden muss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
25.04.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 16 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die anliegende Satzung über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen wird mit der Änderung beschlossen, dass im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich pro Wohneinheit 1 Stellplatz nachgewiesen werden muss.