Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - /2432/20-2-1  

 
 
Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe für den öffentlichen Betrieb der städtischen Grüngutsammelstelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2432/20-2
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
21.03.2024 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Im Zuge der Haushaltskonsolidierungsberatungen und Beschlussfassungen über den Haushalt 2024 wurde im Herbst 2023 die Schließung der Grüngutsammelstelle für die privaten Haushalte beschlossen. Die für den öffentlichen Betrieb der Grüngutsammelstelle geplanten Mittel wurden daraufhin im Haushalt 2024 nicht bereitgestellt.

 

Zur Umsetzung des Beschlusses hätte der PUBA und die StvV der Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung zustimmen müssen. Der PUBA hat die Aufhebung der Satzung jedoch in seiner Vorberatung am 22.2.24 mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Daraufhin hat die Stadtverordnetenversammlung am 29.2.24 den TOP von der Tagesordnung genommen.

 

Die Satzung ist nun weiter gültig. Die Grüngutsammelstelle muss wieder für die privaten Haushalte geöffnet werden, sobald die betrieblichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen wurden.

 

Die Grüngutsammelstelle weist als Betrieb gewerblicher Art ein Defizit auf (siehe VO 2432/20-1 Gebührenkalkulation). Um kostendeckend zu arbeiten, wäre eine Gebühr von 43,75 €/m³ erforderlich. Dies war das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2022.  


Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Erhöhung des Defizites im Teilhaushalt 3/ Budget (Produkt) 53701, Abfallwirtschaft, in Höhe von - 54.200 € wird zugstimmt. Die Änderungen sind in den 1.NTHH 2024 einzuarbeiten. Die -54.200 € setzen sich wie folgt zusammen: Mehrerträge: + 26.000, Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: - 39.300 €, Mehraufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen: -40.900 €. Es ergibt sich ein Saldo von -54.200.

Die HH-Mittel sind über den NTHH 2024 zur Verfügung zu stellen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtaufwand/Ertrag 2024:

 

- 80.200  Aufwand/  +26.000 € Ertrag/Saldo -54.200 €

Folgekosten:

 hrlich -54.200 €

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: x

Teilweise im Produkt Bauhof( 40.900 €).

 

 nein:x

Sach- und Dienstleistungen ( 39.300 €)

Bemerkungen:

Ergebnishaushalt, Produkt 53701 Abfallwirtschaft

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2432/20   1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutsammelstelle   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2432/20-1   Gebührenkalkulation Grüngutsammelstelle   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2432/20-2   Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutsammelstelle   36 Bauverwaltung   Vorlage öffentlich
/2432/20-2-1   Außerplanmäßige Ausgabe für den öffentlichen Betrieb der städtischen Grüngutsammelstelle   3 Bauamt   Vorlage öffentlich