Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge der Haushaltskonsolidierungsberatungen und Beschlussfassungen über den Haushalt 2024 wurde im Herbst 2023 die Schließung der Grüngutsammelstelle für die privaten Haushalte beschlossen. Die für den öffentlichen Betrieb der Grüngutsammelstelle geplanten Mittel wurden daraufhin im Haushalt 2024 nicht bereitgestellt.
Zur Umsetzung des Beschlusses hätte der PUBA und die StvV der Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung zustimmen müssen. Der PUBA hat die Aufhebung der Satzung jedoch in seiner Vorberatung am 22.2.24 mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Daraufhin hat die Stadtverordnetenversammlung am 29.2.24 den TOP von der Tagesordnung genommen.
Die Satzung ist nun weiter gültig. Die Grüngutsammelstelle muss wieder für die privaten Haushalte geöffnet werden, sobald die betrieblichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen wurden.
Die Grüngutsammelstelle weist als Betrieb gewerblicher Art ein Defizit auf (siehe VO 2432/20-1 Gebührenkalkulation). Um kostendeckend zu arbeiten, wäre eine Gebühr von 43,75 €/m³ erforderlich. Dies war das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2022. Beschlussvorschlag:Der überplanmäßigen Erhöhung des Defizites im Teilhaushalt 3/ Budget (Produkt) 53701, Abfallwirtschaft, in Höhe von - 54.200 € wird zugstimmt. Die Änderungen sind in den 1.NTHH 2024 einzuarbeiten. Die -54.200 € setzen sich wie folgt zusammen: Mehrerträge: + 26.000, Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: - 39.300 €, Mehraufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen: -40.900 €. Es ergibt sich ein Saldo von -54.200 €. Die HH-Mittel sind über den NTHH 2024 zur Verfügung zu stellen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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