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Auszug - Hochwasserschutz für Pelzerhaken; Grundsatzbeschluss  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:02 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2711/21-1 Hochwasserschutz für Pelzerhaken; Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2711/21
Federführend:35 Umweltschutz, Park- und Grünanlagen Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Frau Weise erläutert die Vorlage.

Die Konzeptstudie mit Variantenverglich und Kostenschätzung 12/2023 vom Planungsbüro Böger & Jäckle lag zur Diskussion vor (PUBA vom 08.02.2024).

Sie fasst zusammen:

-          Die preisgünstigere Variante soll, sofern sie förder- und genehmigungsfähig ist, gebaut werden.

-          Das Land sieht die Maßnahme gemäß Vorbesprechung als förderfähig an.

-          Eine Kostensenkung wird ggf. möglich sein.

-          Die Planungsleistung ist zu beauftragen, Gelder sind im Haushalt vorzuhalten (die Fördermittel hierfür wurden bereist abgeschöpft).

-          Für die Bauleistungen wird von 60% Förderung der Investitionskosten ausgegangen

 

Frau Weise verliest den Beschlussvorschlag.

 

Herr Heckel bedankt sich bei Frau Weise und weist noch einmal auf die Anwesenheit von Herrn Stark vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein beim Vortrag am 26.06.2019 hin.

 

Herr Heckel schlägt vor, über die Beschlussempfehlung in einzelnen Abschnitten abzustimmen.

 

Es folgt eine umfassende Diskussion.

 

Herr von Hörsten beanstandet die Formulierung „Die Stadt Neustadt in Holstein bekennt sich dazu…“. Seiner Meinung nach handelt es sich um einen Aufwand, der in keinem Verhältnis steht und es gilt vorher abzuklären, woher das Geld kommen soll.

 

Herr Bürgermeister Spieckermann führt aus, dass die Stadt Neustadt in Holstein im Jahre 2013 in Sachen Hochwasserschutz bereits sehr weit in ihren Planungen war und es jetzt dem beträchtlichen Einsatz von Frau Weise und Herrn Rieger zu verdanken sei, dass das Land weiterhin eine Förderfähigkeit sehe.

 

Herr Klemp weist darauf hin, dass der Tourismusausschuss eingebunden werden muss.

 

Frau Giszas merkt an, dass die damalige Wand viel zu hoch gewesen sei und keiner konnte mehr die Ostsee sehen. Sie gibt zu bedenken, dass die Kosten auf die Anwohner umgelegt werden und bittet um Prüfung, ob ein Hochwasserschutz in Pelzerhaken Auswirkungen auf die Altstadt habe.

 

Herr Bürgermeister Spieckermann weist darauf hin, dass der Hochwasserschutz nicht nur private Häuser schützt, sondern auch öffentliche Einrichtungen.

 

Herr Rukat findet die Formulierung „preisgünstigste Variante“ im Beschlussvorschlag unglücklich und schlägt eine Änderung in die „optisch ansprechendste Variante“ vor.

 

Es herrscht Konsens darüber, dass im Beschlussvorschlag anstelle der „preisgünstigen Variante“ die Formulierung „wirtschaftlich günstigste und fachlich überzeugendste Variantegewählt wird.    

 

Herr Dr. Böckenhauer fragt an, ob es eine rechtliche Möglichkeit gäbe, die Anwohner zu Beiträgen heranzuziehen. Dies sollte zwingend geprüft werden und mit in den Beschluss aufgenommen werden.

Herr Rieger gibt zu bedenken, dass solch eine Satzung von Fachleuten erstellt werden müsse, dies kostenintensiv und rechtlich nicht erprobt sei. Des Weiteren weist er auf die Widersprüchlichkeit hin, dass langfristig eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geplant sein und andererseits die Anwohner für den Hochwasserschutz zu Beiträgen herangezogen werden sollen.

Herr Albers sieht die Aufstellung einer Satzung als sehr kritisch an. Eine noch nicht durchgeklagte Satzung berge ein großes Risiko. Ein Oberverwaltungsgericht würde  hier formalistisch vorgehen und die Satzung würde dann nicht rechtskräftig sein. Des Weiteren ist er der Auffassung, dass nicht nur an die Privathäuser, sondern auch an die sozialen Einrichtungen und den für die Stadt bedeutenden Tourismus gedacht werden müsse.

Frau Weise würde gerne den Beschlussvorschlag um die Thematik einer etwaigen Kosten-

beteiligung ergänzen, damit der Hochwasserschutz nunmehr endlich vorangebracht werden könne.

 

Frau Dr. Vöge weist darauf hin, dass es sich hier erst um einen Grundsatzbeschluss handelt und insofern möchte sie sich nicht an einzelnen Formulierungen festhalten.

 

Auf Antrag von Willy Heckel erfolgt die Abstimmung darüber in den Beschlussvorschlag folgenden Passus neu einzufügen:

Parallel zu dieser Planung wird die Verwaltung gebeten, einen Satzungsentwurf zur finanziellen Beteiligung der im Überschwemmungsbereich liegenden Grundstückseigentümer an der Hochwasserschutzanlage vorzulegen. Auch wenn diese Satzung nicht rechtskräftig werden sollte, ist die Hochwasserschutzanlage zu bauen“.

 

Das Abstimmungsergebnis ergibt 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die Stadt Neustadt in Holstein bekennt sich dazu, eine Hochwasserschutzanlage für die tiefliegenden, bebauten Bereiche von Pelzerhaken zu planen und zu bauen.

Das Schutzniveau wird für ein HW 200 auf 4,00 m bis 4,20 m NHN festgelegt.

Im Zuge der Vorplanung soll untersucht und vom Planungs- Umwelt- und Bauausschuss entschieden werden, ob in den Abschnitten A, B und D sogenannte Geotextil-Sandcontainer oder konventionelle Spundwände gebaut werden sollen und ob das Schutzniveau in den Abschnitten A, B und E wegen der geringeren Wellenschlaghöhe noch reduziert werden kann. Es soll die wirtschaftlich günstigste und fachlich überzeugendste Variante gebaut werden, sofern sie förderfähig und naturschutzfachlich genehmigungsfähig ist.

Der Bürgermeister wird gebeten, die Planungsleistungen für den Hochwasserschutz von Pelzerhaken auszuschreiben und zu beauftragen und einen Fördermittelantrag beim Land einzureichen.

Für Planung und Bau der Hochwasserschutz-Anlage sind in den kommenden Jahren entsprechende Mittel in den Haushalt einzuplanen.

Parallel zu dieser Planung wird die Verwaltung gebeten, einen Satzungsentwurf zur finanziellen Beteiligung der im Überschwemmungsbereich liegenden Grundstückseigentümer an der Hochwasserschutzanlage vorzulegen. Auch wenn diese Satzung nicht rechtskräftig werden sollte, ist die Hochwasserschutzanlage zu bauen.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0