Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Heckel trägt kurz vor und Herr Rieger erläutert, dass die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein festlegt, dass ein Ablösen von Stellplätzen nicht mehr ohne das Vorhandensein einer örtlichen Satzung zulässig sei. Des Weiteren sei die Verwaltungsvorschrift „StErl-Stellplatzerlass“ aufgehoben worden und somit gibt es keine verbindliche Ermittlungsgrundlage für die Anzahl von notwendigen Stellplätzen, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, wurde vom Bauamt die vorliegende Satzung erarbeitet, die als Neuerung eine räumliche Unterscheidung von Altstadtbereich und übrigem Stadtgebiet, die Möglichkeit zur Aussetzung der Stellplatzverpflichtung durch Mobilitätskonzepte und Aussagen zur Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen enthält.
Es folgt eine Diskussion über die Notwendigkeit dieser Satzung, die zu ermittelnde Anzahl von Stellplätzen und die Bildung von zwei verschiedenen Zonen.
Herr Rukat spricht sich für eine Vorgabe von 1 Stellplatz pro Wohneinheit aus. Des Weiteren würden im Innenstadtbereich viel zu viele Autos im öffentlichen Straßenverkehrsbereich parken, so dass er gegen eine Reduzierung der nachzuweisenden Anzahl sei und auch eine Ablösemöglichkeit ihm als zu einfach erscheine. Er sehe nicht, dass man auf Fahrräder umsteigen und sich die Anzahl von Autos verringern würde. Herr Rieger erläutert, dass die Satzung der aktuellen Verkehrspolitik entspräche, in vielen Städten bereits in ähnlicher Art umgesetzt sei und eine autogerechte Innenstadt nicht funktionieren würde und Möglichkeiten für Kompensationsmaßnahmen geschaffen werden. Städteplanerisches Ziel sei es, eine attraktive Innenstadt zu schaffen. Herr Hoppert sucht nach praxisbezogenen Beispielen und weist darauf hin, dass der Bestand geschützt sei und sich die Frage nur bei neuen Bauanträgen stellen würde. In diesem Zusammenhang fragt Herr Haas nach, dass es nicht mehr viele potentielle Baugrundstücke in der Altstadt geben würde. Herr Rieger weist darauf hin, dass es diese geben würde und dass ohne die Satzung dann ggf. keine innerstädtische Blockrandbebauung mehr möglich wäre, da entsprechende Freiflächen für Erschließungsmöglichkeiten entstehen würden.
Herr Greve geht davon aus, dass sich eine solche Satzung schon bewährt habe und weist auch auf den § 10 hinsichtlich der Abweichungsmöglichkeiten hin.
Herr Reichert weist darauf hin, dass in dem Satzungsentwurf der § 11 fehlen würde.
Herr Rukat bittet um 20:20 Uhr um Sitzungsunterbrechung.
Um 20:30 Uhr wird die Sitzung fortgeführt.
Herr Heckel fragt nach, ob es noch weitere Wortmeldungen zu dem Tageordnungspunkt gibt.
Herr Rukat stellt den Antrag, dass im gesamten Stadtgebiet, d.h. ohne Differenzierung Altstadt/übriges Stadtgebiet 1 Stellplatz pro Wohneinheit nachzuweisen sei. Es kommt zur Abstimmung mit der entsprechenden Änderung (kursiv dargestellt).
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die anliegende Satzung über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen wird mit der Änderung beschlossen, dass im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich pro Wohneinheit 1 Stellplatz nachgewiesen werden muss. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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