Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Hoppert bezieht sich auf die Niederschrift vom 04.02.24 und die Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Mischgebiet der Eutiner Straße und fragt nach der entsprechenden Zulässigkeit in dem Areal „Am Holm“, da er Bedenken hat, dass hier weitere Ferienwohnungen entstehen. Herr Rieger erläutert, dass in dem betreffenden Areal der Eutiner Straße ein Mischgebiet festgesetzt sei und somit Ferienwohnungen zulässig seien. Frau Weise bitte hinsichtlich der Straße „Am Holm“ um eine direkte Klärung im Bauamt mit ent-sprechender Einsichtnahme in die diesbezüglichen Festsetzungen in den Bebauungsplänen.
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