Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3187/24  

 
 
Betreff: Aufstellung einer Satzung über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:31 Untere Bauaufsichtsbehörde
Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad  32 Planung
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
21.03.2024 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.04.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Mit dem Artikel 1 des Gesetzes zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften vom 06.12.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422) ist die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) an die Musterbauordnung aller Bundesländer angepasst worden. Sie ist am 01.09.2022 in Kraft getreten. Die Regelungen dienen im Wesentlichen u.a. der Erleichterung der Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren. Durch die neue Bauordnung ergeben sich Veränderungen im Genehmigungsverfahren, da bestimmte Prüfungen abhängig vom Verfahren nicht mehr durchzuführen sind.

Bei der Forderung nach Stellplätzen hat sich folgende Änderung ergeben; während bisher der aufgehobene Stellplatzerlass des Landes in den Kommunen immer noch hilfsweise angewendet wurde, muss nun zur Erfüllung von weitergehenden Anforderungen oder zur Ablöse von Stellplätzen eine Satzung erlassen werden. § 49 Absatz 1 Satz 4 und 5 der Landesbauordnung sieht ausschließlich Mindestanforderungen für den Bedarf von Stellplätzen und Abstellanlagen für Fahrräder im mehrgeschossigen Wohnungsbau vor. Danach gilt die Regelvermutung, dass eine Anzahl von 0,7 Kraftfahrzeug-Stellplätzen und ein Fahrradstellplatz je Wohnung ausreichend ist. Aufgrund der Parkplatzsituation im Altstadtbereich, aber auch im restlichen Stadtgebiet, sollten hier verfeinerte Regelungen durch Ortsrecht geschaffen werden. Der vorliegende Satzungsentwurf folgt hier überwiegend den bisherigen Regelungen des Stellplatzerlasses. Für die Altstadt wird aufgrund der historischen Bebauungsstruktur eine Minderung vorgeschlagen.

Zudem ist es anders als bislang nach § 50 Absatz 6 Satz 1 LBO im Zusammenwirken der unteren Bauaufsichtsbehörden künftig nicht mehr unmittelbar möglich, einen Ablösebetrag zu fordern. Nach § 49 Abs. 3 Satz 1 LBO ist die Ablösung der Stellplatzverpflichtung gegen einen Geldbetrag ebenfalls nur auf Grundlage einer Stellplatzsatzung möglich. Der vorliegende Entwurf schafft hier eine dringend notwendige Regelung. Gegenwärtig ist es nicht mehr möglich, Stellplätze abzulösen.


Beschlussvorschlag:

Die anliegende Satzung über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

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Anlage/n:

Entwurf der Satzung über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf der Satzung über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (916 KB)