Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Wie bereits in den Fachausschüssen berichtet, haben wir einen erheblichen Wasserschaden im Keller des Küstengymnasiums (Neubau) zu beklagen. Grund ist eine nicht fachgerecht eingedichtete Elektrokabeldurchführung durch die Kelleraußenwand. Rechtliche Schritte gegen die möglichen Verursacher sind bereits eingeleitet. Da es sich um Niederschlagswasser handelt und es Verursacher für diesen Baumangel gibt, hat unsere Gebäudeversicherung die Regulierung dieses Schadens abgelehnt. Wir werden den Schadensersatz bei den Verursachern geltend machen und deren Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Unabhängig davon müssen wir für die bauliche Sanierung in Vorleistung treten. Dies musste und muss so schnell wie möglich passieren, zum einen um die Vergrößerung des Schadens durch Schimmelbildung abzuwenden, zum anderen damit die Schule das Kellergeschoss bald möglichst wieder nutzen kann. Deshalb war die Eilentscheidung erforderlich. Der Schadensgutachter unserer Gebäudeversicherung hat die Schadenshöhe auf ca. 240.000 € geschätzt. Dazu kommen Voruntersuchungs-, Rechtsanwalts- und Planungskosten, so dass wir derzeit geschätzt von 270.000 - 500.000 € ausgehen. Der Bürgermeister hat zunächst 270.000 € bewilligt mit der Option der Aufstockung. Es wird um Genehmigung der Eilentscheidung gebeten. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 23.2.2024 für die außerplanmäßige Ausgabe im Ergebnishaushalt/ Teilhaushalt 3/ Produktkonto 2170100.5211100 (Bauunterhaltung-Schadensbeseitigung) in Höhe von 270.000 € für die Sanierung des Wasserschadens im Neubau des Küstengymnasiums. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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