Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die anliegenden Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein werden mit folgenden Änderungen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen:
- unter Punkt 1.3 sind die Worte „nach Vorberatung des Ältestenrats“ zu streichen,
- unter Punkt 3.1 sind für alle Ehrungsfälle Urkunden vorzusehen,
- unter Punkt 11.2 sind die gleichlautenden Ehrungsfälle zusammenzufassen.
Gleichzeitig werden die durch Beschluss des Hauptausschusses vom 07.10.1998 aufgestellten Richtlinien für Ehrungen aufgehoben.
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