Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:
Erst jetzt ist während der starken Schneefälle aufgefallen, dass die Straße „Kremper Ort“ nicht gewidmet und daher auch nicht in der Straßenreinigungssatzung aufgeführt ist.
Die Widmung und Aufnahme in die Straßenreinigungssatzung sollte nunmehr erfolgen. Die Stadt Neustadt in Holstein hat als Trägerin der Straßenbaulast die Widmung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen.
Da sich die Straße „Kremper Ort“ außerhalb der geschlossenen Ortslage befindet, ist eine Widmung als Ortsstraße nicht möglich. Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4c Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) ist sie als sonstige öffentliche Straße zu widmen, da sie keiner anderen Straßengruppe angehört.
Gem. § 45 Abs. 3 Nr. 1 StrWG können auch einzelne außerhalb der geschlossenen Ortslage gelegene Straßen in die Reinigungspflicht einbezogen werden.
Aus technischen Gründen ist eine Reinigung mit Kehrmaschine wegen des nicht vorhandenen Bordes nicht möglich. Daher wird die Reinigung der Straße „Kremper Ort“ auf die Anlieger übertragen und ist somit in Teil A der Straßenreinigungssatzung aufzunehmen.
Bei Inkrafttreten der bereits in Vorbereitung befindlichen Neufassung der Straßenreinigungssatzung, bei der nach Kehrpflicht und Winterdienst getrennt wird, ist wegen der Hanglage geplant, den Winterdienst gebührenpflichtig durch die Stadt durchzuführen, aber die Kehrpflicht weiterhin durch die Anlieger durchführen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Straße „Kremper Ort“ entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Dem anliegenden Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der Straßen in Neustadt in Holstein (Straßenreinigungssatzung) wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Lageplan Kremper Ort Entwurf der Widmungsverfügung Kremper Ort Entwurf der 4. Änderungssatzung
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