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Vorlage - VO/2611/21  

 
 
Betreff: Bestellung einer Vertreterin in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH (SWO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-830-04
  Bezüglich:
VO/1981/18
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Beteiligt:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
06.05.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 8 Mitgliedern, wovon 2 Mitglieder von der Stadt Neustadt in Holstein zu entsenden sind. Die Besetzung sollte nach Möglichkeit aus den Reihen des Stadtwerkeausschusses erfolgen.

 

Die bisherige Vertreterin Frau Regina Frahm hat mit Wirkung vom 24.03.2021 ihre Ämter niedergelegt.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist gekoppelt an die Dauer der jeweiligen Kommunalwahlperiode in Schleswig-Holstein.

 

Gem. § 7 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung obliegt dem Hauptausschuss die Entscheidung über die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt. Die Stadtwerke Neustadt in Holstein sind mit 25.000 € am Stammkapital der Stadtwerken Oldenburg in Holstein GmbH beteiligt, darüber hinaus wurden 400.000 € in die Kapitalrücklage eingebracht. Die Entscheidung über die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH fällt somit in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung.

 

Da es sich hierbei um keine Wahl im Sinne der Gemeindeordnung oder anderer spezieller Rechtsnormen handelt, ist bei der Entsendung auf eine paritätische Besetzung gem. § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz zu achten. Auf den bereits versandten Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung vom 03.05.2018 wird verwiesen.

Die Vertreterin wird von der vorschlagsberechtigten SPD-Fraktion in der Sitzung benannt.

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Beschlussvorschlag:

Frau _________________ wird in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH bestellt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/1981/18   Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2611/21   Bestellung einer Vertreterin in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH (SWO)   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich