Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Grundlage der Überlegung Im Rahmen der Vorarbeiten zum Konsolidierungskonzept der Stadt Neustadt in Holstein standen unter anderem Überlegungen zu Einsparungen durch Änderungen bei den Ehrengaben zu Alters- und Ehejubiläen im Raum. Hierbei ist deutlich geworden, dass die „Richtlinien für Ehrungen“, in Tabellenform aufgestellt durch Beschluss des Hauptausschusses vom 01.10.1998 Anlage A, nicht nur nicht mehr zeitgemäß und inhaltlich überholt erscheinen, sondern auch einige Punkte unberücksichtigt lassen (Definition der Familienereignisse und Jubiläen, Werte der Ehrengaben, Vereine und Verbände unberücksichtigt pp.).
Mögliche Ziele und Lösungsansatz Mit einer Neuaufstellung von „Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein“ Anlage B könnten neben der Einbeziehung der Ehrenringträgerinnen und -träger auch die Stärkung des Ehrenamts, die Erreichung einer konsolidierungsbedingten Reduzierung der Mittelaufwendungen und das Entgegenwirken einer eher „freihändigen“ Ehrenvergabe fokussiert werden. Hierzu wurden exemplarisch die Richtlinien der Stadt Friesoythe (Niedersachsen, 20.000 EW) herangezogen und angepasst.
Vorgehensweise und Alternative Es wird vorgeschlagen, die Änderung der Richtlinien entsprechend des Entwurfs nach der bereits erfolgten Vorberatung des ersten Konsolidierungskonzeptes in die politische Beratung und Beschlussfassung aufzunehmen. Die Alternative wäre die Beibehaltung der bisherigen Richtlinien und die Vergabe von Ehrengaben bei sonstigen Anlässen wie bisher nach Absprache zwischen Bürgervorsteher und Bürgermeister.
Beschlussvorschlag:Die anliegenden Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein werden durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Gleichzeitig werden die durch Beschluss des Hauptausschusses vom 07.10.1998 aufgestellten Richtlinien für Ehrungen aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage A: Richtlinien für Ehrungen, Hauptausschussbeschluss vom 07.10.1998 (angepasst an Eurobeträge am 01.11.2001) Anlage B: Entwurf der Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein
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