Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Das interkommunale Gewerbegebiet wurde in Jahre 2003 etabliert. Inzwischen sind fast alle Grundstücke bebaut oder zumindest veräußert. Um dem Bedarf an Gewerbeflächen auch künftig nachkommen zu können, ist die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes erforderlich. Es gibt bereits konkrete Interessenten für die Ansiedlung in dem neuen Gewerbegebiet, aus Datenschutzgründen werden diese in der öffentlichen Vorlage jedoch nicht genannt (s. aber nichtöffentliche Anlage).
Im Rahmen der Neuaufstellung des F-Planes im Jahre 2020 wurde ein Flächenbedarf von ca. 7 bis 9 ha (brutto, d.h. incl. Verkehrs- und Grünflächen) bis zum Jahr 2030 ermittelt (s. Begründung zur Neuaufstellung des F-Planes, Kapitel 3.2.6, S. 61). Die Fläche am „Holmhof“ (1,2 ha) war z.Zt. der Neuaufstellung des F-Plan noch frei, ist nun jedoch vollständig veräußert und wird z.Zt. bebaut.
Im Stadtgebiet stehen keine geeigneten Flächen zur Verfügung (s. Begründung zur Neuaufstellung des F-Planes, Kapitel 3.3, S. 62ff). Die Erweiterung des Gewerbegebietes in Beusloe (Gemeinde Schashagen) wird zwar seitens der Stadt und der Gemeinde befürwortet, wurde aber bei einem Ortstermin im Oktober 2019 seitens der Landesplanungsbehörde kritisch gesehen. Daher ist in der Neuaufstellung des F-Planes für den mittelfristigen Bedarf an Gewerbeflächen eine Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes „Neustädter Bucht“ (B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Sierksdorf) vorrangig.
Hierfür gibt es drei Optionen (s. Luftbild): Richtung Norden, Richtung Südwesten und Richtung Südosten. Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (EGOH) hat bereits im August 2020 eine Konzeptstudie vom Planungsbüro Ostholstein (PLOH) erstellen lassen (s. Anlage), in der die drei Flächen dargestellt und deren Größen-Parameter (Bruttofläche, Gewerbefläche, Verkehrsfläche, Grünfläche) angegeben sind.
Obwohl alle drei möglichen Erweiterungen auf dem Gebiet der Gemeinde Sierksdorf liegen, hat auch die Stadt Neustadt in Holstein Einfluss auf die Wahl des Gebietes, da die Erweiterung nur gemeinsam mit der Stadt erfolgen kann: Neustadt in Holstein ist als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“ ein Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung. Sierksdorf ist nach dem zentralörtlichen System eine Gemeinde ohne zentralörtliche Einstufung (weder ländlicher Zentralort noch Stadtrandkern). Ihr sind auch keine ergänzenden überörtlichen Versorgungsfunktionen zugeordnet (wie z.B. der Gemeinde Süsel). Teile der Gemeinde Sierksdorf liegen jedoch im „baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet“ der Stadt Neustadt in Holstein und sollen daher an der Entwicklung Neustadts teilnehmen. Die Teilhabe an der Entwicklung des zentralen Ortes erfordert bei überörtlichen Planungen und Maßnahmen eine enge Abstimmung mit dem zentralen Ort. Von den Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit soll dabei Gebrauch gemacht werden (Regionalplan S. 41).
Gemäß der Karte des Regionalplanes liegt das vorhandene interkommunale Gewerbegebiet innerhalb des „baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes“ der Stadt Neustadt in Holstein. Dies gilt auch für die südwestliche und südöstliche Erweiterungsfläche, die nördliche Fläche liegt jedoch außerhalb dieses Gebietes (s. anliegenden Auszug aus der Karte des Regionalplanes).
Eine Bebauung der nördlichen Fläche hätte aufgrund der Höhenlage und der Blickbeziehung von der Autobahnabfahrt in die intakte ostholsteinische Hügellandschaft am Ortseingang unserer Stadt eine stärkere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zur Folge als eine Inanspruchnahme einer der beiden südlichen Flächen.
Außerdem ist bei der Planung des vorhandenen interkommunalen Gewerbegebietes bereits dessen Erweiterung in südwestlicher Richtung angedacht und geplant worden, wie aus der Verkehrsführung ersichtlich (zwei Stichstraßen führen an den jetzigen Rand des GE-Gebietes).
Eine Bebauung des Fläche Südost würde des Weiteren perspektivisch die Möglichkeit bieten, die Straße Am Holm und damit die neue zweite Straßenanbindung der Hafenwestseite über das neue Gewerbegebiet direkt an die Kreisstraße anzubinden.
Aus o.g. Gründen sind die südlichen Erweiterungsflächen klar zu präferieren, insbesondere wegen der irreversiblen Zerstörung des Landschaftsbildes an unserer Ortseinfahrt.
Leider stehen die südlichen Flächen trotz intensiver Bemühungen der Verwaltung (incl. der Suche nach geeigneten Tauschflächen) jedoch zurzeit nicht zur Verfügung.
Im B-Planverfahren sollte auf eine möglichst landschaftsverträgliche Planung und Höhenentwicklung der baulichen Anlagen geachtet werden. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung stimmt einer Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes „Neustädter Bucht“ in Richtung Norden zu, da Alternativflächen in Richtung Süden zurzeit nicht verfügbar sind. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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