Beschluss:
Alternative 1:
Der von der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein angeordnete Fußgängerüberweg in der Wiesenstraße ist herzustellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden über den 1. Nachtragshaushalt 2021 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis Alternative 1: :
Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0
Alternative 2:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kreis um eine Rücknahme der Verkehrsanordnung zu ersuchen. Sollte der Kreis die Verkehrsanordnung nicht zurücknehmen, erfüllt die Stadt ihre Verpflichtung zur Umsetzung und stellt die notwendigen Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt zur Verfügung.
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