Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Aufgrund der im November 2021 anstehenden Wahl des Seniorenbeirates ist eine Neufassung der Satzung des Seniorenbeirates erforderlich. Die neue Satzung enthält die Möglichkeit, dass die Wahl auch an zwei Tagen durchgeführt werden kann. Dies kann die Wahl an weiteren Standorten ermöglichen. Weitere Änderungen werden in der anliegenden Synopse hervorgehoben und kurz erläutert. Die Änderungen wurden im Vorfeld mit dem Seniorenbeirat abgestimmt.
Zudem kann die Wahlleiterin oder der Wahlleiter bestimmen, dass bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Situation ausschließlich eine vereinfachte Briefwahl durchgeführt wird. Sollte die Corona Pandemie die Durchführung einer persönlichen Wahl im November nicht möglich machen, könnte eine Briefwahl stattfinden. Die Kosten für die Durchführung einer vereinfachten Briefwahl belaufen sich auf ca. 13.500 €. Der Druck und Versand müsste extern erfolgen, da eine Briefwahl nicht in Gänze durch das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten durchgeführt werden kann. Die Kosten für eine mögliche Briefwahl werden vorsorglich im Rahmen des Nachtragshaushaltes eingestellt. Beschlussvorschlag:Der anliegenden Neufassung der Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Neustadt in Holstein wird zugestimmt. Haushaltsmittel für eine mögliche Briefwahl werden im Rahmen des Nachtragshaushaltes zur Verfügung gestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Neufassung der Satzung des Seniorenbeirates Synopse der Satzung des Seniorenbeirates
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