Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Fußgängerüberweg Wiesenstraße  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2574/21-1 Fußgängerüberweg Wiesenstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2574/21
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

 

Herr Raloff erläutert ausführlich die Vorlage.

Er berichtet, dass die Verschiebung des Fußgängerüberweges nach Norden beantragt wurde, allerdings habe die Stadt eine Absage erhalten, weil die Querungszahlen nicht nachgewiesen worden seien. Die Sichtverhältnisse an dieser Stelle sind nicht gegeben.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Spiegel fragt, ob eine Aufpflasterung möglich wäre.

Herr Raloff antwortet, dass eine Aufpflasterung funktionieren könne, jedoch mit Vorsicht zu genießen sei, da Autos vor der Aufpflasterung abbremsen und nach der Aufpflasterung wieder Gas geben. Dies würde für mehr Lärm sorgen. Zudem würde eine Aufpflasterung als Querungshilfe eine trügerische Sicherheit bedeuten.

 

Es schließt sich eine Diskussion über den konkreten möglichen Standort des zukünftigen Fußgängerüberweg in der Wiesenstraße an.

 

Herr Spieckermann führt aus, dass er eine Verkehrsanordnung des Kreises umzusetzen habe. Die finanziellen Mittel für die Umsetzung wurden aber bei den Haushaltsberatungen gestrichen.

Die Selbstverwaltung müssen entscheiden, was gewollt sei.

 

Es stehen zwei Beschlussvorschläge zur Verfügung.

 

 

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Beschluss:

Alternative 1:

Der von der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein angeordnete Fußgängerüberweg in der Wiesenstraße ist herzustellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden über den 1. Nachtragshaushalt 2021 bereitgestellt. 

 

Abstimmungsergebnis Alternative 1: :

Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0

 

Alternative 2:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kreis um eine Rücknahme der Verkehrsanordnung zu ersuchen. Sollte der Kreis die Verkehrsanordnung nicht zurücknehmen, erfüllt die Stadt ihre Verpflichtung zur Umsetzung und stellt die notwendigen Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt zur Verfügung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis Alternative 2:

Einstimmig

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0

 

 

 

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