Nach den Grundsätzen des städtischen Berichtswesens berichtet der Seniorenbeiratdem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten einmal jährlich über seine Tätigkeiten. Der Regelbericht ist dabei grundsätzlich in schriftlicher Form vorzulegen.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht 2020 des Seniorenbeirates wird zur Kenntnis genommen.