Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2574/21-1  

 
 
Betreff: Fußgängerüberweg Wiesenstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2574/21
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
18.05.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

In der gemeinsamen Sitzung des PUBA und AfgA am 23.3.21 wurde beschlossen:

„Die Verwaltung möge die diversen Aspekte, Anregungen und Erkenntnisse aufgreifen und eine neue Vorlage erstellen“.

 

 

In der gemeinsamen Sitzung konnte der Eindruck gewonnen werden, dass über die Errichtung des FGÜ und dessen Lage frei verhandelt werden könne. Hierzu ist klarzustellen, dass es sich um eine Anordnung der Verkehrsbehörde an die Stadt Neustadt handelt, die der Bürgermeister, umzusetzen hat. Die Beteiligung der Selbstverwaltung ist vorliegend ausschließlich erfolgt, da diese die notwendigen Haushaltsmittel für die Maßnahme gestrichen hat.

 

Die Begründung für den FGÜ ergibt sich indes aus den Verkehrszahlen der vorgenommenen Zählungen. Nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) ist die Anlage eines FGÜ bei einem Längsverkehr von 200-300 Fahrzeugen/ h und einem 50-100 querenden Fußgängern/ h möglich. Die vorgenommenen Zählungen ergaben Spitzenwerte von 236 Fahrzeugen und 57 Fußgängern. Die Errichtung eines FGÜ ist damit möglich und die Verkehrsanordnung korrekt. Zumal dieser FGÜ von Einwohnern und Politik immer wieder gefordert wurde. Gleichwohl liegen die Zahlen unterhalb der Schwelle, nach der die R-FGÜ nicht nur die Möglichkeit der Einrichtung eröffnet, sondern dies explizit empfiehlt. Die Einsatzbereiche nach der R-FGÜ sind zur besseren Einordnung eingefügt:

 

Kfz/h

 

Fg/h

0-200

200-300

300-450

450-600

600-750

über
750

0-50

 
 
 

 

 

 

 

 

50-100

 
 
 

FGÜ
möglich

FGÜ
möglich

FGÜ
empfohlen

FGÜ
möglich

 

100-150

 
 
 

FGÜ
möglich

FGÜ
empfohlen

FGÜ
empfohlen

 

 

über
150

 
 
 

FGÜ
möglich

 

 

 

 


 

 

Die Lage des FGÜ wurde in vier Ortsterminen ermittelt und beraten. Eine Verschiebung ist – wie in der Ursprungsvorlage dargelegt – aufgrund des tatsächlichen Querungsverhaltens einerseits und aufgrund der erforderlichen Sichtdreiecke andererseits nicht möglich. Aus der Gewährleistung der Sichtverhältnisse zu den Aufstellflächen ergibt sich die Notwendigkeit der Veränderung der Parkplätze.

 

Die Errichtung des FGÜ nördlich des Schaarweges wurde erörtert, beim Kreis beantragt und von dort abgelehnt. (Anlage)

 

Die andiskutierte Verlegung der Bushaltestelle würde indes keine wesentliche Verbesserung für die Anlage des FGÜ bewirken, da auch dann Parkplätze entfallen würde. Zudem müsste dann anderswo für die Bushaltestelle Ersatz geschaffen werden, wofür wiederum Platz und finanzielle Mittel erforderlich wären. Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich gegenüber der Straße Zum Leuchtturm und ist mit rund 330 m Entfernung kein adäquater Ersatz.

 

Fazit:

  1. Die Verkehrszahlen ermöglichen den FGÜ, bewegen sich aber auf unterster Ebene.
  2. Eine Verschiebung des angeordneten FGÜ ist nicht möglich.
  3. Grundsätzlich ist die Verkehrsanordnung durch die Stadt umzusetzen.
  4. Sofern der FGÜ politisch nicht mehr gewollt ist, wäre der Bürgermeister zu bitten, den Kreis um eine Aufhebung der Verkehrsanordnung zu ersuchen. Sollte dem Ersuchen stattgegeben werden, wäre der FGÜ in der Wiesenstraße damit ad acta gelegt.
  5. Sollte Punkt 4 nicht erfüllt werden, gilt Punkt 4 und die Mittel sind in den Nachtragshaushalt einzustellen.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. Sollte eine Aufhebung der Verkehrsanordnung angestrebt werden, wird um Nennung der Gründe dafür gebeten.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

Der von der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein angeordnete Fußgängerüberweg in der Wiesenstraße ist herzustellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden über den 1. Nachtragshaushalt 2021 bereitgestellt. 

 

Alternative 2:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kreis um eine Rücknahme der Verkehrsanordnung zu ersuchen. Sollte der Kreis die Verkehrsanordnung nicht zurücknehmen, erfüllt die Stadt ihre Verpflichtung zur Umsetzung und stellt die notwendigen Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt zur Verfügung. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 44.000

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:x

Deckungsvorschlag: 1. Nachtragshaushalt

Bemerkungen:

Umsetzung einer behördlichen Verkehrsanordnung

 

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Anlage/n:

Ablehnung der Standortverschiebung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ablehnung FGÜ Verschiebung (236 KB)      
Stammbaum:
VO/2574/21   Fußgängerüberweg Wiesenstraße   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich
VO/2574/21-1   Fußgängerüberweg Wiesenstraße   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage öffentlich