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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde
hier: Bautätigkeiten im Umfeld der Nimwegenstraße |
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Ö 3 |
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Mitteilungen des Bürgervorstehers |
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Ö 3.1 |
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Konstituierende Sitzungen der Ortsbeiräte |
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Ö 3.2 |
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Wahl des Seniorenbeirats am 13.11.2018 |
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Ö 3.3 |
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Gedenkfeierlichkeiten Volkstrauertag 18.11.2018 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 4.1 |
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Kostenerstattung REFUGIUM
hier: Besuch der Finanzministerin Frau Monika Heinold |
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Ö 4.2 |
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Infrastrukturmaßnahme „Sanierung der Hafenanlage“ in der Marine-Kaserne |
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Ö 5 |
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Niederschrift der Sitzung vom 20.09.2018 |
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SI/1576/18 |
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Ö 6 |
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Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2018 |
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SI/1603/18 |
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Ö 7 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 25.09.2018 |
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SI/1603/18 |
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Ö 8 |
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Verabschiedung des ehemaligen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen |
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Ö 9 |
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Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester) |
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VO/1949/18-1 |
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Ö 10 |
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Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: Variantenvergleich Sanierung oder Neubau (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2048/18 |
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Ö 11 |
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Ersatzneubau Verwaltungsgebäude
hier: Ergebnis der Standortprüfung Rosenstraße 2,2a,2b, ergänzt durch Kostenschätzung, Modell und Kostenvergleich zur Variante Neubau auf dem Klosterhof (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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/1973/18-1-1 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die Ämter der Stadtverwaltung, das Kundencenter der Stadtwerke und eine Tourist-Informationsmöglichkeit sollen künftig am Standort Am Markt 1, Rosenstraße 2, 2 a, 2 b konzentriert werden.
Aus der Machbarkeitsstudie sind insbesondere folgende Ideen in die weitere Planung zu übernehmen: - Bau eines größeren Sitzungssaales im Dachgeschoss des Neubaus und Umbau des jetzigen Sitzungssaales zu Büros.
- Überglasung des Hofes als zentrales Foyer mit Absenkung des Fußbodens zum Zwecke der Belichtung und Barrierefreiheit.
Folgende Änderungen sind gegenüber der Machbarkeitsstudie erforderlich: - Stufenlose Zugängigkeit des neuen Eingangsbereiches vom Markt zu Kundencenter Stadtwerke/ Bürgerbüro/ Tourist- Informationsmöglichkeit
- Veränderungen und Ergänzungen der konkreten Raumverteilung nach Erfordernissen der Verwaltung
- Für die erforderlichen Befreiungen vom B-Plan Nr. 53 wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Über die Abweichungen von der Gestaltungssatzung ist nach Vorlage des Wettbewerbsentwurfes gesondert zu entscheiden. Die Verwaltung wird gebeten, die weiteren planerischen Schritte, verwaltungsinternen Abstimmungen und einen hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die Kosten werden aus Städtebaufördermitteln getragen.
- Die in der Nachbarschaft gelegenen Büroräume (130 m²) sollen langfristig zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird gebeten dahingehende Gespräche mit dem Eigentümer zu führen und dem Hauptausschuss entsprechende Beschlussvorlagen vorzubereiten.
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25.10.2018 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Ämter der Stadtverwaltung, das Kundencenter der Stadtwerke und eine Tourist-Informationsmöglichkeit sollen künftig am Standort Am Markt 1, Rosenstraße 2, 2 a, 2 b konzentriert werden.
Aus der Machbarkeitsstudie sind insbesondere folgende Ideen in die weitere Planung zu übernehmen: - Bau eines größeren Sitzungssaales im Dachgeschoss des Neubaus und Umbau des jetzigen Sitzungssaales zu Büros.
- Überglasung des Hofes als zentrales Foyer mit Absenkung des Fußbodens zum Zwecke der Belichtung und Barrierefreiheit.
Folgende Änderungen sind gegenüber der Machbarkeitsstudie erforderlich: - Stufenlose Zugängigkeit des neuen Eingangsbereiches vom Markt zu Kundencenter Stadtwerke/ Bürgerbüro/ Tourist- Informationsmöglichkeit
- Veränderungen und Ergänzungen der konkreten Raumverteilung nach Erfordernissen der Verwaltung
- Für die erforderlichen Befreiungen vom B-Plan Nr. 53 wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Über die Abweichungen von der Gestaltungssatzung ist nach Vorlage des Wettbewerbsentwurfes gesondert zu entscheiden. Die Verwaltung wird gebeten, die weiteren planerischen Schritte, verwaltungsinternen Abstimmungen und einen hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die Kosten werden aus Städtebaufördermitteln getragen.
- Die in der Nachbarschaft gelegenen Büroräume (130 m²) sollen langfristig zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird gebeten dahingehende Gespräche mit dem Eigentümer zu führen und dem Hauptausschuss entsprechende Beschlussvorlagen vorzubereiten.
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Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 1Enthaltungen: 0 angenommen C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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08.11.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die Ämter der Stadtverwaltung, das Kundencenter der Stadtwerke und eine Tourist-Informationsmöglichkeit sollen künftig am Standort Am Markt 1, Rosenstraße 2, 2 a, 2 b konzentriert werden. Aus der Machbarkeitsstudie sind insbesondere folgende Ideen in die weitere Planung zu übernehmen: - Bau eines größeren Sitzungssaales im Dachgeschoss des Neubaus und Umbau des jetzigen Sitzungssaales zu Büros.
- Überglasung des Hofes als zentrales Foyer mit Absenkung des Fußbodens zum Zwecke der Belichtung und Barrierefreiheit.
Folgende Änderungen sind gegenüber der Machbarkeitsstudie erforderlich: - Stufenlose Zugängigkeit des neuen Eingangsbereiches vom Markt zu Kundencenter Stadtwerke/ Bürgerbüro/ Tourist- Informationsmöglichkeit
- Veränderungen und Ergänzungen der konkreten Raumverteilung nach Erfordernissen der Verwaltung
2.Für die erforderlichen Befreiungen vom B-Plan Nr. 53 wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Über die Abweichungen von der Gestaltungssatzung ist nach Vorlage des Wettbewerbsentwurfes gesondert zu entscheiden. Die Verwaltung wird gebeten, die weiteren planerischen Schritte, verwaltungsinternen Abstimmungen und einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die Kosten werden aus Städtebaufördermitteln getragen. 3.Die in der Nachbarschaft gelegenen Büroräume (130 m²) sollen langfristig zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird gebeten dahingehende Gespräche mit dem Eigentümer zu führen und dem Hauptausschuss entsprechende Beschlussvorlagen vorzubereiten. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29Nein-Stimmen: 8Enthaltungen: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 12 |
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Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/1894/18 |
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Ö 13 |
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 93 (Umwelthaus),
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2067/18 |
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Ö 14 |
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Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2030/18 |
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Ö 15 |
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Anfragen und Verschiedenes
hier: Terminvorschau der Gleichstellungsbeauftragten |
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N 16 |
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(nichtöffentlich) |
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