Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2048/18  

 
 
Betreff: Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: Variantenvergleich Sanierung oder Neubau
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
27.09.2018 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (offen)   
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
25.10.2018 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
08.11.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

1.EINLEITUNG

 

Im Jahr 2017 hat die Stadt Neustadt in Holstein eine Variantenuntersuchung zur Anpassung

des Gebäudes Küstengymnasium, Butzhorn 85, an die baulichen Anforderungen einer modernen Schule durch zwei Architekturbüros durchführen lassen.

Grundlage war ein zukunftsfähiges Raumprogramm, welches vom Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten beschlossen wurde, jedoch zunächst nur diesem Variantenvergleich dienen sollte.

 

Folgende Varianten wurden untersucht und Machbarkeitsstudien erstellt:

 

  1. Sanierung der Bestandsgebäude und Erweiterung durch Ergänzungsneubauten (im Folgenden als Sanierung bezeichnet)

Bearbeitung: Harm Hoffmann, Architekt - 

siehe Anlage A und A 1

 

 

  1. Errichtung eines Schulneubaues auf dem Bestandsgrundstück

(im Folgenden Neubau bezeichnet)

Bearbeitung: Ibus Architekten - Errichtung eines Schulneubaus

siehe Anlage B 

 

Untervariante B.1.

Errichtung eines Neubaus auf einem anderen Grundstück.

Hierfür wurde keine Planung, nur eine ergänzende Kostenbetrachtung durch das Stadtbauamt angestellt

Siehe Kategorie 2.5.2.Neubaukosten an neuem Standort

 

 

 

Am 13.09.2017 wurde die Varianten A und B in der Aula des Küstengymnasiums den politischen Gremien und der Schule vorgestellt, jedoch noch ohne die Ergebnisse abschließend nach Kategorien (Kriterien) auszuwerten und zu bewerten. Dies soll nunmehr mit dieser Beschlussvorlage erfolgen, um zu einer Entscheidungsfindung zu kommen.

 

2. AUSWERTUNG:

 

Die Auswertung erfolgte nach folgenden Hauptkategorien:

 

2.1Baulicher Standardsiehe Anlage 1

 

2.2.Erfüllung des vorgegebenen Raumprogrammes siehe Anlage 2 a/ 2 b

und Flächenparameter

2.3.            Bauzeiten/ Bauabschnittesiehe Anlage 3, 4.1.,4.2

 

2.4.            Sonstige Auswirkungen der Baumaßnahme siehe Anlage 4,4.1,4.2

auf Unterricht/ Anwohner

 

2.5.            Kostensiehe Anlagen 5-8

 

2.6.            Finanzierung/Förderung

 

2.7.            Diverse Bewertungskriterien

 

Innerhalb jedes Kriteriums (außer 2.6. und 2.7.) wurden diverse Unterkriterien gebildet. Wurde ein Unterkriterium erfüllt erhielt es in der Auswertung 1 Punkt (1 +), wurde es nicht erfüllt, erhielt es keinen Punkt.

 

Auf diese Weise ergab sich je Hauptkriterium und Variante eine Gesamtpunktzahl

„ Gewinner“ in der jeweiligen Kategorie wurde die Variante mit der höchsten Punktzahl. Diese erhielt für die Gesamtauswertung 1 Punkt, die „ Verlierer“-Variante 0 Punkte. 

 

Die Gesamtauswertung aller Kriterien ist in Anlage 9 ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ZU DEN KATEGORIEN IM EINZELNEN:

 

2.1 Baulicher Standard, siehe Anlage 1

 

„ Sieger“ dieser Kategorie ist die Neubauvariante mit 41 zu 30 Punkten.

Was sind die Gründe?

Auch wenn das sanierte Gebäude auf gleichen hohen energetischen Standard gebracht wird, bietet der Neubau durch seine kompaktere Bauweise doch energetische Vorteile, die zu geringeren Betriebskosten führen werden. Für die Nutzung punktet der Neubau mit kürzeren Wegen, kompakteren hautechnischen Trassenführungen und optimaleren Raumzuschnitten.

 

Städtebaulich ist die Sanierungsvariante allerdings positiver zu bewerten,

Der Bestand zeichnet sich im originalen 1. Bauabschnitt durch eine für die 60iger und 70iger Jahre typische Schulweise in Pavillonbauweise aus. Die Baukörper mit teils nur geringer Höhe, mit feinen Zäsuren schmiegen sich rückseitig an die vorhandene Bebauung und in die bewegte Topographie des Grundstücks an und sind förmlich mit ihr verzahnt. Dadurch wirkt der Bestand in seiner Masse kleiner als ein Neubau und fügt sich gut in das kleinteilige Wohnumfeld ein.

Der auf dem südwestlichen Terrain sehr kompakt platzierte schulische Neubau entfaltet an dem Ort durch seine Masse eine städtebauliche (Un-) Wucht entlang der Einfamilienhäuser am Lindenweg.

 

2.1 Baulicher Standard

Auswertung siehe Anlage 1

 

plus

Neubau

plus

Sanierung

Einzelauswertung

4 1 +

3 0 +

Ergebnis

1

0

Ergebnisübersicht siehe Anlage 9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2.– Raumprogramm, Nutzflächen, Anlage 2a, 2b

 

Auch bei dieser Kategorie geht der Neubau mit 94 : 75 Punkten als Sieger „ hervor“.

Bei der Sanierungsvariante wurden, um das Raumprogramm zu erfüllen, ca. 30 % Neubaunutzflächen durch Aufstockungen und Zwischenbauten dem Bestandsgebäude hinzugefügt. Dadurch schafft es die Sanierung mit 6124  m² Hauptnutzfläche das geforderte Raumprogramm ( 5692 m² ohne Sporthallen) zu erfüllen und ist mit den HNFl. im Neubau von 5752 m² vergleichbar.

Die Vorgaben der Einzelfunktionsflächen, in Anzahl und Größe weichen jedoch ab. Die räumlichen Defizite und die daraus resultierenden Einzelwertungen sind in Anlage 2 a dokumentiert. Allerdings muss man der Sanierungsvariante zu Gute halten, dass die Raumgrößen bisher auch funktionierten und es sich bei der Raumprogrammvorgabe um Standardneubaugrößen handelt, die in einem Bestandsgebäude unmöglich genau erfüllt werden können. Bei der Entscheidung für die Sanierungsvariante bestünde hier Nachbesserungsbedarf, der durch andere Entwurfslösungen sicher möglich wäre, zumal das Raumprogramm hier bisher nur dem Variantenvergleich dient und noch nicht das Bauprogramm darstellt.

 

Insbesondere ist folgendes anzumerken:

Klassenräume:

Die Sollgröße von 60 m² kann auf Grund des baulichen Bestandes nicht erreicht werden. Von den 32 erforderlichen Klassenräumen entsprechen lediglich 10 dieser Vorgabe. Die übrigen sind 3- 11 m² kleiner. Als Ausgleich wären hier Archive und Nebenräume in erhöhter Anzahl mit direkter Zuordnung zu den Klassenräumen zu schaffen.

 

Gruppenräume:

Sanierungsplanung: Es fehlen drei Gruppenräume. Sechs  von 13 sind 4m² kleiner und die übrigen im Mittel 6,7m² größer. Als Ausgleich bietet die Sanierungsvariante Arbeitsbereiche in den Verkehrsflächen an. Dies kann durchaus funktionieren, wenn sie gut gestaltet sind.

 

Fachklassen

Die zwei Informatikräume in der Sanierung sind mit 40m² nur halb so groß wie gefordert.  Der Nebenraum liegt separiert im Untergeschoss.Der Biologie Unterrichtsraum ist um 15m² zu klein.Es fehlt ein Physikraum mit 45m², der Chemie Vorbereitungsraum ist ca 18m² zu klein.Der Chemie Vorbereitungsraum ist zu klein

Der Maschinenraum im FB Technik ist um 22m² zu klein.

 

Mehrzweckbereich:

Es fehlt in der Sanierung ein Seminarraum, der nachgewiesene Seminarraum ist zu groß. Es fehlt ein Aufenthaltsraum.

 

Verwaltung:

Das Arbeitszimmer Lehrer fehlt in beiden Varianten. In der Sanierung fehlen ein Stufenleiter- und ein Geschäftszimmer.

 

Verkehrsflächenanteil:

Bedingt durch die Bestandsbauweise ist der Anteil der Verkehrsflächen (Flure) bei der Sanierungsvariante um 844m² höher als beim Neubau. Dies schlägt sich in den Gesamtflächen nieder, die bei der Sanierung ca. 1.000 m² größer als beim Neubau sind.

 

Der Raumvergleich von Sanitär-, Technikräumen und Sportanlagen (zu den Flächen s. Bemerkung* in Anlage Anlage 2 a/ Anlage b) ist wegen der baulichen Unterschiede nicht zielführend. Daher wird hier darauf verzichtet.

 

2.2 Raumprogramm

Auswertung siehe Anlage 2a

 

plus

Neubau

plus

Sanierung

Einzelauswertung

9 4 +

7 5 +

Ergebnis

1

0

Ergebnisübersicht siehe Anlage 9

 

 

 

 

 

 

2.3. Bauzeiten/ Bauabschnitte ( Anlage 3, 4.1.,4.2)

 

Für die Sanierung sind 6 Bauabschnitte, einschließlich Sporthallen über die Dauer von 6 Jahren veranschlagt, wie in Anlage 4.1. anschaulich dargestellt. Für den Planungsvorlauf ist von weiteren zwei Jahren auszugehen, wie in der Anlage 3 im 1. und 2. Jahr ausgewiesen. Gesamtdauer 8 Jahre. Bei Bedarf könnte man aus haushalterischen Gründen, in Anpassung an Fördermittelflüsse oder anderen Gründen auch zwischen den Bauabschnitten mal 1 Jahr pausieren, wobei die gesamte Genehmigungsplanung am Anfang für alle Abschnitte erstellt werden muss.

 

Im Neubau (siehe Anlage 4.2.) sind für die Schulneubauten mit Sporthalle 4,25 Jahre in 4 Bauabschnitten als reine Bauzeit veranschlagt. Für den Planungsvorlauf ist von 2,5 Jahren auszugehen, da ein B-Plan erstellt werden muss. Gesamtdauer 6,75 Jahre.

 

Eine Neubauvariante mit nur 3 Bauabschnitten bietet für die Errichtung der Schulbauten nochmals eine zeitliche Verkürzung von 6 Monaten, verbunden sind damit allerdings Mehrkosten in unbestimmter Höhe für die temporäre Errichtung von Bauten als Ersatz für den zum Abbruch vorgesehenen Verwaltungsbau, hier Trakt II und III. Deshalb wird diese Variante an dieser Stelle nicht in die Bewertung einbezogen.

 

Für die Gesamtdauer der Maßnahme mit allen Gebäuden einschließlich der

Sporthallen, ist die Ersparnis wie oben beschrieben mit 1.25 Jahren angesichts der Gesamtbauzeit und Gesamtnutzungsdauer der Gebäude nicht entscheidend, weshalb beide Varianten einen Punkt bekommen.

 

2.3 Bauzeiten

Auswertung siehe Anlage 3

 

plus

Neubau

plus

Sanierung

Ergebnis

1

1

Ergebnisübersicht siehe Anlage9

 

 

 

 

Fazit 2.3:

Die Bauzeit ohne alle Sportanlagen ist im Vergleich bei dem Neubau deutlich kürzer. Damit versiegt der verursachende Quell für Verschmutzungen und Ruhestörungen früher, allerdings ist das bauliche Gesamtvolumen und damit die Störpotential für das gesamte bauliche Umfeld wie in 2.4 dargelegt insgesamt deutlich höher.

 

 

 

2.4  – Sonstige Auswirkungen der Baumaßnahme auf Unterricht/Anwohner

   Anlage 4, 4.1, 4.2

 

Für alle schulischen Beteiligten ist der Umzugsaufwand im Sanierungsfall

(siehe Anlage 4) vergleichsweise hoch, da alle Gebäudeteile einmal verlassen und wieder neu bezogen werden müssen.

Den im Ergebnis größten baulichen Schnitt stellt der Bauabschnitt 3 dar, die Schule ist dann ein 2-geteiltes Anwesen - daraus resultieren: Wege durchs offene Gelände - Trakt V für ein Jahr, Trakt VI für 2 Jahre und die kleine Sporthalle ist bis zum Umbau trockenen Fußes für die Dauer von 3 Jahren nicht mehr zu erreichen. Mit beiden Komponenten müssten sich notwendigerweise die Beteiligten arrangieren, was in der Sache aber möglich ist. In der Gemeinschaftsschule in der Schulstraße wird auch während des Schultages das Gebäude gewechselt.

 

Baulärm und eine Beeinträchtigung der Schulhofnutzung sind bei beiden Varianten unvermeidbar.

Beim Neubau müsste die zeitliche Durchführung der drei Abbruchmaßnahmen angesichts der Größe der Eingriffe vorteilhafterweise innerhalb der Schulferien erfolgen, womit ein punktgenauer Start des Neubauvorhabens nebst Einhaltung des Bauzeitenplans die Voraussetzung wäre.

Auch beim Neubau ist mit Lärmbeeinträchtigungen für den laufenden Unterrichtsbetrieb im bestehenden Schulgebäude zu rechnen, da der Neubau in unmittelbarer Nähe errichtet wird.

Insbesondere beim Neubau müssen auch die Auswirkungen auf die gesamte städtische Nachbarschaft mit einbezogen werden. Denn der Abbruch der gesamten Schulanlage erzeugt sehr viel Schuttmaterial und damit ein erhöhtes Entsorgungsaufkommen an LKW Verkehr. Auch die Anlieferung von Baumaterial hin zur Schule ist bei dem Neubau deutlich umfänglicher. Die Auswirkungen sind daher als erheblich zu bewerten, insbesondere bei der Neubauvariante auf gleichem Grundstück. Deshalb siegt hier die Sanierungsvariante und erhält den Punkt.

 

 

2.4 Auswirkungen

Auswertung siehe Anlage 4

 

plus

Neubau

plus

Sanierung

Ergebnis

0

1

Ergebnisübersicht siehe Anlage9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.5              Kosten

 

Die in der Anlage 5 ausgewiesenen Kosten wurden direkt aus den Kostenzusammenstellungen der Architekten übernommen.

Die Sanierungskosten wurden im 2. Quartal 2017, die Neubau Kosten im 1. Quartal 2017 ermittelt. Um die Vergleichbarkeit der Gesamtkosten für den Wirtschaftlichkeitsnachweis dennoch zu gewährleisten, wurden die Endsummen des Neubaus in der Anlage 5 über den Bauindex

(Steigerung 1 %) an das 2. Quartal 2017 angepasst und aktualisiert.

 

2.5.1 Auswertung Kosten nach Kostengruppen

 

Für die Kostengruppen 300 ( Bauwerk) und 400 ( Haustechnik), also die Hochbaukosten, belaufen sich die Kosten für den Neubau auf 20.956.738 €, für die Sanierung mit Ergänzungsneubauten auf 17.712.588 € brutto, der Neubau erzeugt also  3.244.150 € höhere Hochbaukosten, obwohl er ca, 1000 m² weniger Nettonutzfläche hat.

 

Für die KG 500 – Außenanlagen- wurden für die Sanierung und Neubau die gleichen Baukosten in Höhe von 2.145.132 € angesetzt, da auch bei der Sanierung die Außenanlagen an gleicher Stelle erneuert werden müssen.

 

Bei der KG 600 – Ausstattung- wurde angenommen, dass bei der Sanierung nur die Erweiterungsbauten neu ausgestattet werden müssen. Beim Neubau ziehen die Klassenraummöbel in den Neubau mit um und werden ergänzt. Die Ausstattung der Fachklassen wird nicht einfach umziehen können. Es entstünden daraus Zusatzkosten in Höhe von 240.000 € für den Neubau.

 

Die Baunebenkosten der KG 700 wurden bei der Sanierung mit 28 % ( 5.811.187 €) höher angesetzt als bei dem Neubau mit 26 % ( 6.501.324 €), da sowohl der Planungsanteil als auch die Baudurchführung bei Altbausanierung für die Planer aufwändiger ist. Die B-Plankosten, die beim Neubau zu Buche schlagen würden, wurden vernachlässigt, da dies in Eigenleistung des Bauamtes erfolgen könnte.

 

Die Gesamtkosten der Kostengruppen 200-700 betragen:

 

a)      Sanierung26.565.425 €

 

b)      Neubau am Standort32.115.157 €

 

Insgesamt geht der Punkt für diese Kategorie an die Sanierungsvariante, da sie um 5.549.731 € günstiger als die Neubauvariante ist, obwohl sie ca. 1000 m² mehr Nutzfläche hat.

 

2.5.1 Kosten nach Kostengruppen

Auswertung siehe Anlage 5

 

plus

Neubau

plus

Sanierung

Ergebnis

0

1

Ergebnisübersicht siehe Anlage9

 

 

 

 

Darüber hinaus, spricht für die Sanierung, dass ein früherer Baubeginn möglich ist und dies bei anhaltend hoher Baukonjunktur die Option birgt Geld zu sparen. Bei einer sich beruhigenden Konjunktur birgt die Sanierungsmaßnahme, durch den abschnittweisen Umbau der Einzeltrakte die Option, an der Preisanpassung nach unten teil zu haben. 

 

Die aktuell aus dem Bauindex resultierende Kostensteigerung von 2017 auf 2018 beträgt 4,8%. Mit Bezug zu unserem Bauvorhaben bedeutet das aktuell eine jährliche Kostensteigerung von 1.316.194 € für die Sanierungsmaßnahme  und 1.541.5277 € für den Neubau.

Mit dem Blick auf den heiß gelaufenen  Baumarkt werden sogar Aufschläge von ca. 8-10% auf alle Bauleistungen „gehandelt“, was für die zukünftige Gesamtkalkulation von Bedeutung sein wird.

 

 

2.5.2. Neubauvariante B.1.an einem anderen Standort

 

Das Bauamt hatte über die beiden Machbarkeitsstudien hinaus den Prüfauftrag für eine weitere Variante und hier der Errichtung eines Neubaus an einem anderen Standort zu untersuchen. Für die Baukosten eines Neubaus werden die gleichen Kosten angesetzt wie bei der Neubauvariante am Standort Butzhorn, jedoch abzüglich der Abbruchkosten, da diese dann in die Entwicklungskosten für die Umnutzung des Butzhorngrundstückes gehören.

 

Neubaubaukosten an neuem Standortwie Neubaukosten Butzhorn

  32.115.157 €

 

 

 

Abzüglich Abbruchkosten

870.000 €

Zwischensumme Neubaukosten

  31.245.157 €

 

zuzüglich Erwerb und Erschließung    neues Grundstück (ca. 26.000 m²)

         +  3.602.921 €

Die Kosten enthalten Kaufpreis, Erschließung Stadtwerke und Nebenkosten auf Erwerb

 

Neubaukosten einschließlich neues Grundstück 

             34.848.078 €

 

 

Abzüglich Reinerlös Grundstücksverkauf Butzhorn (Ermittlung sh. Anlage 8 (nicht öffentlich)

-   2.356.589 €

 

 

Gesamtkosten Neubau an

anderem Standort

32.434.197 €

Differenz zu Neubau am Butzhorn            

+     376.332 €

 

 

Fazit :

Der Neubau, errichtet an anderem Standort, würde um 376.332 € teurer als am gegenwärtigen Standort Butzhorn werden.

 

Im Übrigen ist der Grundbesitz am Butzhorn 85 in dieser besonderen Lage auch in öffentlichem Eigentum als „Tafelsilber“ dauerhaft werthaltiger als ein anderes erworbendes Grundstück.

 

Diesen Vorteil haben bisher nur die wenige öffentliche Träger konsequent und vorausschauend für sich zu nutzen gewusst. Positive Beispiele sind die Städte Heidelberg und Ulm. Ulm betreibt eine konsequente Bodenbevorratungspolitik. An dieser Strategie haben dort alle Bürgermeister unabhängig von der Parteizugehörigkeit fest gehalten. Dieses Vorgehen erhält den Städten einen  großen Handlungsspielraum mit Kontrollmöglichkeiten über die Grundstückspreise, auch für weniger kaufkräftige Familien  und Einfluss auf die Baustandards.

 

Das städtische Eigentum an Grund und Boden bildet nicht nur den Korridor zu Steuerungsmöglichkeiten für weniger kapitalkräftige Bewohner, sondern ebenfalls Handlungsspielraum für eine zeitgemäße Verkehrs- und Wohnungspolitik, wie z.B. die Festschreibung von Gebieten mit Baustrukturen für Eigentümergemeinschaften ohne Bauträgerbindungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.5.3 – Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ( siehe Anlage 6 und 7)

 

Die Sanierung gilt gem. Förderrichtlinie als wirtschaftlich und damit förderfähig, sofern die Sanierungskosten 80% der Kosten eines Neubaus nicht übersteigen.

Daraus ergibt sich, dass ein Ersatzneubau nur dann förderfähig ist, wenn die Sanierungskosten höher als 80 % der vergleichbaren Neubaukosten sind.

 

Im vorliegenden Fall beträgt der Kostenvergleichswert, ausgewiesen in der Anlage 6, bei dem Wert BKI ( Baukostenindex) Mitte 82,8%.

Es ist anzumerken, dass es sich in unserem Fall um keine reine Sanierungsmaßnahme handelt, da in den Kosten ca. 30 % Ergänzungsneubauten enthalten sind.

Darüber hinaus hat dieser statistische Kennwert von 82,8% mit der Fokussierung auf die Gesamtkosten nur eine beschränkte Aussagekraft, da sowohl die Nutz- als auch die Verkehrsflächen des baulichen Bestands ca. 1000 m² höher sind als im Neubau, vor allem wegen der größeren Verkehrsflächen.

 

Als Variante der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird deshalb in Anlage 7 ausschließlich der anteilige Kostenwert für die reinen Sanierungsflächenanteile gegenüber den gleichen Neubauflächen ermittelt. Dieser bleibt mit 72,0 % deutlich unterhalb der 80%-Marke.

 

Fazit: Mit Sanierungskosten, die zwischen 72 und 82,8 % vergleichbarer Neubaukosten liegen, wird wahrscheinlich eher die Sanierung als ein Neubau förderfähig, auch weil das Förderprogramm auf Sanierung ausgerichtet ist.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich jedoch noch nicht vorhersehen, wie der Fördergeldgeber die Förderfähigkeit eines Ersatzneubaues bewerten würde.

 

 

2.6              Weitere Aspekte der Förderung, Kreditfinanzierung, Zeitfenster

 

Bei der Errichtung des Neubaus  würde es innerhalb von 2.5 Jahren für den Neubau der schulischen Einheiten ohne Sporthalle bei den Kostengruppen 300 und 400 zu einem sehr zügigen Mittelabfluss von ca. 80% der Gesamtmittel kommen. Siehe Anlage 5.1.

Bei der Sanierung würde die Mittelausgabe auf 6 Jahre gestreckt erfolgen, langfristiger und in sechs Einzelmargen von jeweils ca. 2.0 bis 5.0 Mio. €. Siehe Anlage 5.2.

 

Für die schulische Sanierung wurde aktuell vom Bund im Rahmen des FörderprogrammKommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG II) - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“ ein Förderprogramm aufgelegt. Die Förderquote beträgt mindestens 70% maximal 90% und könnte für alle bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommenen Bauabschnitte Anwendung finden. Das Förderverfahren ist mehrstufig. Für das Küstengymnasium wurde im Juni 2018 in der ersten Stufe die Bedarfsanmeldung für Zuwendungen aus diesem Programm beantragt.

Bis Ende September will das Land eine Prioritätenliste der Bedarfsanmeldungen erstellen. Damit wird aber noch keine Aussage verbunden sein, ob ein Neubau förderfähig ist. Danach haben die Kommunen 1 Jahr Zeit, einen qualifizierten Förderantrag zu stellen. Dies klingt lang, ist aber angesichts der Zeit für die notwendige Überarbeitung des Raumprogrammes, die Ausschreibungsmodalitäten für die Planungsleistungen, bzw. einen Architektenwettbewerb, und die Planungsphase bis zur Entwurfsplanung mit Kostenberechnung incl. aller Abstimmungsprozesse mit Schule und politischen Gremien sehr ambitioniert.

 

Fazit: Es besteht hohe Dringlichkeit über diese Variantenuntersuchung zu entscheiden.

 

 

 

 

 

 

 

2.7              Diverse Bewertungskriterien

 

2.7.1.  Identifikation der schulisch Beteiligten

 

Die Identifikation der schulisch Beteiligten am gegenwärtigen Standort ist extrem hoch. Sie sind mit dem Ort nach fast einem halben Jahrhundert des Bestehens hier historisch verwurzelt und selber über die Gruppe der direkt Beteiligten hinausgehend als KÜSTENGYMNASIUM durch ihn auch identifizierbar.

 

Der Ort ist wesentlicher Bestandteil der Schule oder, um es konkret zu fassen, die Corporate Identity der Einrichtung. Wie aus der Unternehmenskultur bekannt, gehen Veränderungen der Co. I. zumeist mit Modifizierungen der Kernprodukte dieser Einrichtungen einher. Ein Standortwechsel wäre ein Griff in die Identität der Schule.

 

Aktuell wirbt der Ort mit seiner Attraktivität und seiner nach außen gerichteten Strahlkraft um zukünftige Schüler*innen.

 

Dieser gute Standort macht das Küstengymnasium in der Sache langfristig konkurrenzfähig und sichert damit auf der Grundlage von stetigen Schülerzahlen den Fortbestand der Einrichtung.

Bedingt durch die Zentrumsfunktion der Stadt Neustadt muss der Wirkungs- und Werberadius der Bildungsstätte in seiner Breite kreisweit ausgelegt sein.

 

Darüber hinaus bietet der Standort mit seinen gewachsenen Strukturen bei Betrachtung der gängigen Bewertungskriterien auch die für den Schulweg erforderliche Sicherheit.

 

Er begünstigt durch die unmittelbar existierende Nachbarschaft bereits bestehende Kooperationen mit dem Umwelthaus, dem Tennisclub und dem NSV, gemeinsam besteht hier eine Segel AG.

 

Und, er zeichnet sich darüber hinaus durch die natürliche Abgeschlossenheit des Geländes, eingebettet zwischen Wohnbebauung und Kaisergehölz, aus und sorgt damit für ein vollständig konfliktfreies Nebeneinander von Anwohnern und Schulbetrieb.

 

Fazit:

Aus den oben aufgeführten Gründen, lassen sich der Wunsch und die Sinnfälligkeit nachvollziehen eben an genau diesem hochwertigen Standort zu verbleiben.

 

Das Alternativszenario, der Verkauf dieses Grundstückes und oder seine wertschöpfende Neubebauung wirft die einfache Frage auf, warum gute Standortfaktoren, die auch optimale Bedingen für Lernen bedeuten, eigentlich nicht Neustädter Schülern und damit unseren Kindern zustehen sollten, statt diese den üblichen Zielgruppen anzutragen.

 

2.7.2. Nachhaltigkeit

 

Der originäre Baubestand stellt in der Gesamtanlage eine baulich qualitativ hochwertige Anlage dar. Die Erhaltung und Sanierung des Bestandes, ergänzt durch ca. 30 % Erweiterungsneubauten, ist generell die nachhaltigere und ökologisch vorteilhaftere Lösung, weil dadurch die bereits verbaute sogenannte „graue Energie“ weiterhin in Benutzung bleiben kann. Die bereits erbrachte Wertschöpfungskette bleibt zu großen Teilen erhalten, weniger Erzeugung und Transport von neuen Baumaterialien verbessern die CO²-Bilanz der Baumaßnahme. Wenn es für den Stadtwerkeneubau Forschungsgelder und einen  Preis für die Wiederverwendung woanders nicht mehr benötigter Bauteile gab, so haben wir hier sogar die Möglichkeit, den Großteil eines Gebäudekomplexes an Ort und Stelle wiederzuverwerten. Es ist durchaus möglich, dass die Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes auch bei der Vergabe der Fördermittel eine Rolle spielen werden.

 

 

 

3.0              EMPFEHLUNG:

 

Die Entscheidung für einen Neubau sollte nur dann erfolgen, wenn eine Umsetzung im Bestand nicht oder nicht wirtschaftlich erfolgen kann. Die Umsetzung im Bestand ist nachweislich möglich und die Umsetzung der Maßnahme im Bestand darüber hinaus wirtschaftlicher. Der Kostenauswertung folgend wird daher empfohlen, der Realisierung der kostengünstigeren Version, also der Sanierungsmaßnahme, den Vorzug zu geben.

 

Sollte dennoch die Entscheidung für einen Neubau fallen, sollte dieser am jetzigen Standort erfolgen. 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Die bauliche Anpassung des Küstengymnasiums an die Anforderungen einer modernen und zukunftsfähigen Schule soll in Form einer Sanierung des Gebäudes mit Ergänzungsneubauten am Standort Butzhorn 85 erfolgen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt dafür Fördermittel einzuwerben und die weiteren planerischen Schritte zu veranlassen. 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

€ 26.565.425 €

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:x

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

A , A1 Machbarkeitsstudie Sanierung

B Machbarkeitsstudie Neubau

1 Baulicher Standard

2 a) Raumprogramm Mikroauswertung

2 b) Raumprogramm in Gesamtübersicht

3 Bauzeiten

4 Auswirkungen

4.1 Bauzeiten Sanierung

4.2 Bauzeiten Neubau

5 Baukosten nach Kostengruppen

5.1. Mittelabfluss Sanierung

5.2. Mittelabfluss Neubau

6 Wirtschaftlichkeitsnachweis Sanierung/ Neubau

7 Wirtschaftlichkeitsnachweis nur Sanierung

8 Wertermittlung Grundstücksverkauf  ( nicht öffentliche Anlage )

9 Auswertungsschlüssel

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage A Machbarkeitsstudie Sanierung Teil_1 (6428 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage A1 Machbarkeitsstudie Sanierung Teil_2 (4659 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage B Machbarkeitsstudie Neuerrichtung Küstengymnasium (7278 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 1 Baulicher Standard (550 KB)      
Anlage 6 5 öffentlich Anlage 2 a Raumprogramm Microauswertung KGN (380 KB)      
Anlage 5 6 öffentlich Anlage 2 b Raumprogramm KGN (642 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 3 Bauzeiten KGN (345 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 4 Auswirkungen KGN (364 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Anlage 4.1 Bauabschnitte Sanierung (1155 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich Anlage 4.2 Bauabschnitte Neubau (774 KB)      
Anlage 13 11 öffentlich Anlage 5 Kostenauswertung nach KG KGN (368 KB)      
Anlage 11 12 öffentlich Anlage 5.1. Sanierung Mittelabfluss (234 KB)      
Anlage 12 13 öffentlich Anlage 5.2 Neubau Mittelabfluss (239 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich Anlage 6 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung BKI 2_ 17 KGN (372 KB)      
Anlage 15 15 öffentlich Anlage 7 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nur Sanierung (374 KB)      
Anlage 17 17 öffentlich Anlage 9 Punkteauswertungsschlüssel gesamt KGN (349 KB)