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Auszug - Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Variantenvergleich Sanierung oder Neubau  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2048/18 Küstengymnasium Neustadt in Holstein
hier: Variantenvergleich Sanierung oder Neubau
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel verliest, nachdem er nach kurzer Einlassung zu seiner persönlichen Anschauung von Frau Giszas auf die Regelung des § 16 (3) der Geschäftsordnung hinsichtlich der Objektivität der Berichterstattung durch Ausschussvorsitzende hingewiesen wurde, den Beschlussvorschlag.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 


Diskussion:

Herr Schmidt erklärt, dass es am heutigen Tage gelte, das Küstengymnasium zukunftsfähig zu machen. Eine erneute Vertagung der Entscheidung sei den Beteiligten nicht vermittelbar. Es müsse eine Lösung gefunden werden, die die Belange der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrerinnen und Lehrer sowie die städtischen Finanzen optimal im Einklang bringe. Bei solch einer epochalen Entscheidung gehe Gründlichkeit und Qualität vor Schnelligkeit und voreiligen Reaktionen. Nach dem bislang stattgefundenen Abwägungsprozess solle nun über das Für und Wider einer Sanierung des Gymnasiums abgestimmt werden. Er führt kurz zu den Erkenntnissen des Prüfauftrags hinsichtlich des ÖPP-Models aus, welches aus jetziger Sicht nicht weiter verfolgt werde. Die CDU-Fraktion werde mithin keine weiteren Anträge mehr zu dem Projekt stellen. Durch die aufzunehmenden Schulden sei die Zins- und Tilgungslast für eine lange Laufzeit beachtlich. Genehmigungspflichtige Haushalte ohne Spielräume für andere Projekte könnten die Folge sein. Wer seriöse Finanzpolitik betreibe, könne in der Folge Steuererhöhungen und Kürzungen in allen sozialen Bereichen nicht ausschließen. Die CDU-Fraktion habe in den Vorberatungen auf viele unterschiedliche Aspekte, wie die angespannte Verkehrssituation, den Risiken und der Lärmbelastung im Bau- und Sanierungsablauf und die Gesamtverschuldung, hingewiesen. Die gegenwärtige Förderungsfähigkeit und die Chancen auf weitere Förderungsgelder seien tragende Elemente für die Entscheidung zur Sanierung. Es sei jedoch nicht sichergestellt, dass die Sanierungsvariante am Ende tatsächlich günstiger und im Zeitplan zu realisieren sei. Die Entscheidung müsse jede Stadtverordnete und jeder Stadtverordneter für sich treffen. Die Schule könne und wolle dem eindeutigen Vernehmen nach mit der Sanierungsvariante leben und müsse sich dann beim Wort nehmen lassen. Der Entscheidungsprozess habe allen Beteiligten aufgezeigt, wie - und auch in welchem Zeitfenster - Demokratie und kommunalpolitische Abläufe funktionieren. Ihm selbst sei bewusst geworden, dass Kommunalpolitik anders, vielleicht besser erklärt werden müsse, und dass ein anständiger Umgang und ordentlicher Stil in politischen Diskussionen, auch mit der Öffentlichkeit, wichtige Werte seien und es schmerze, wenn diese verletzt werden. Die CDU-Fraktion habe keine einhellige Meinung, sei sich aber ihrer Verantwortung zur Beschlussfassung bewusst.

 

Herr Schumacher macht deutlich, dass auch die BGN-Fraktion lange und breit diskutiert habe. Die BGN habe in allen Beratungen deutlich gemacht, dass sie eine Sanierung mit Blick auf das Wohl der Schülerinnen und Schüler nicht mittragen könne. Auch wenn sich die Schülerschaft gegenwärtig für die Sanierungsvariante ausspreche, spiegele dieses nicht die Meinung zukünftiger Schülerinnen und Schüler wider. Es sei zu befürchten, dass die Qualität der Schulabschlüsse unter der Sanierungsmaßnahme leiden werde. Der direkte Vergleich von Sanierung und Neubau, wie er den Entscheidungsträgern vorgelegt wurde, hinke zudem seiner Ansicht nach. Bei einem Neubau könne die Ausgestaltung energetischer Maßnahmen gesteuerter erfolgen. Auch die Verkehrssituation am gegenwärtigen Standort sei regelungsbedürftig und könne an einem anderen Standort komplett neu realisiert werden.

 

Frau Giszas verdeutlicht, dass seit Jahrzehnten nennenswerte Sanierungsmaßnahmen weder durch den Kreis Ostholstein noch durch die Stadt vorgenommen worden seien. Finanzpolitisch habe die Stadt Neustadt in Holstein bereits mehrfach vor einem genehmigungspflichtigen Haushalt gestanden und schwierige Jahre stets erfolgreich bewältigt. Man könne gegenwärtig weder das Förderungsvolumen absehen noch die finalen Kosten festmachen. Vor diesem Hintergrund halte sie das Aufführen von sozialen Einschnitten für zu verfrüht und nicht seriös. Auch gebe es bei einer Neubauvariante Risiken hinsichtlich baulicher Mängel sowie Schwierigkeiten im zeitlichen Ablauf, die verschiedentlich von kommunalpolitischer Seite einseitig der Sanierungsvariante zugeschrieben worden seien. An die BGN gerichtet macht sie deutlich, dass bei der bestehenden Sanierungsplanung ein hoher Level des energetischen Sanierungsniveaus erreicht werde und man diese Bedenken demnach nicht mittragen könne. Das Küstengymnasium weise eine gute Substanz aus, die erfolgreich saniert werden könne. Die SPD-Fraktion sei sich einig, dass die Sanierungspläne nunmehr umzusetzen seien und werde dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Herr Dr. Böckenhauer schildert den Beratungsverlauf innerhalb der Fraktion Bündnis 90/ GRÜNE. Die Fraktion habe sich aus energetischer Sicht und der geringeren Belastung des Schulumfelds ebenfalls lange Zeit für einen Neubau ausgesprochen. Erst der vorgelegte Kostenvergleich habe ein Umdenken erwirkt. Um einem Neubau noch Chancen einzuräumen habe sich seine Fraktion in der letzten gemeinsamen Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten für die Prüfung des ÖPP-Modells ausgesprochen. Die private Finanzierung berge jedoch deutliche Risiken, und der immense Zeitfaktor für die Vorbereitung des Vertragswerkes sowie der Verlust der kommunalen Oberhoheit spräche dagegen. Auch die GRÜNEN seien der festen Überzeugung, dass eine heutige Entscheidung getroffen werden müsse. Er persönlich werde, wenngleich auch mit Bauchschmerzen aufgrund der finanziellen Tragweite, für die Sanierung des Gymnasiums stimmen; die Fraktion sei ebenfalls nicht einhelliger Meinung. Er hoffe, dass Politik, Schule und Verwaltung verantwortungsvoll mit auftretenden Problemen im Zuge der Sanierung umgehen werden.

 

Herr Gerthenrich erklärt, dass sich die FDP-Fraktion mit Blick auf die Finanzsituation und den vorgelegten Zahlen für die Sanierung und des aufgezeigten Förderungsvolumen des Gymnasiums aussprechen werde. Er verweist am Beispiel der Feuchtigkeitsschäden der SANA-Klinik in Eutin auf die Bau- und Sanierungsrisiken, die man auch bei einem Neubau nie ausschließen könne. Er hoffe, dass nach Abschluss der Sanierung die kommunalpolitisch Verantwortlichen sich nicht gegenseitig den heutigen Beschluss vorhalten werden. Herr Gerthenrich dankt der Verwaltung, besonders dem Stadtbauamt, für die vorbehaltslose Beantwortung der auch kurzfristig aufgetretenen Fragen aus der Kommunalpolitik und lobt die rege Bürgerteilhabe an den Beratungen.

 

Bürgervorsteher Sela dankt allen Beteiligten für die sachliche und umfassende Diskussion in dieser Angelegenheit. Eine solche Intensität und Sachlichkeit habe die Stadtverordnetenversammlung lange Zeit nicht erlebt.

 

Herr Geusen-Rühle würdigt die hohe Bürgerbeteiligung, die den betroffenen und oftmals anwesenden Schülerinnen und Schülern ein Erleben der Demokratie ermöglicht habe, auch wenngleich der Entscheidungsprozess in einem komplexen Problemfeld einen steinigen Weg darstelle. Eine Entscheidung in dieser Komplexität, diesem Zeitraum der finanziellen Auswirkungen und diesem finanziellen Gesamtvolumen werde die Stadtverordnetenversammlung aller Wahrscheinlichkeit nach nie wieder treffen müssen. Vor diesem Hintergrund habe er jedoch das Problem, dass die ihm zur Verfügung stehende Entscheidungsgrundlage mit dem Variantenvergleich eine extrem unsichere Basis sei. Er könne einige positive Punkte der Sanierungsvariante zum Raumprogramm nicht nachvollziehen. Der Kostenvergleich sei wegen fehlender energetischer Kostengegenüberstellung und dem Fehlen der konkreten Bauunterhaltungskosten beider Varianten lückenhaft. In der Vorlage aufgeführte Installationskosten seien Minimalaufwendungen, mit denen man im Zweifel nicht auskäme. Die Stadtverordnetenversammlung müsse ihre Entscheidung rein auf Prognosen stützen. Die inhaltliche Abwägung lasse ihn eher zu der Variante Neubau an einem anderen Standort tendieren. Die ÖPP-Variante habe seiner Meinung nach einige interessante finanzielle Aspekte hervorgebracht, sei für ihn jedoch zu einem zu späten Zeitpunkt in die Beratung eingeflossen. Die Finanzveranwortung und der jetzige Zeitdruck hingegen würden ihn nun dazu zwingen, mit Bauchschmerzen einer Sanierung zuzustimmen. Als Stadtverordneter könne er abschließend den an der Schule vertretenen Personengruppen nicht garantieren, dass die Sanierungsplanungen tatsächlich so wie vorgestellt umgesetzt werden können.

 

Bürgervorsteher Sela lässt auf Antrag von Herrn Reichert über die Punkte des Beschlussvorschlags einzeln abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1.Die bauliche Anpassung des Küstengymnasiums an die Anforderungen einer modernen und zukunftsfähigen Schule soll in Form einer Sanierung des Gebäudes mit Ergänzungsneubauten am Standort Butzhorn 85 erfolgen.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt dafür Fördermittel einzuwerben und die weiteren planerischen Schritte zu veranlassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zu 1: Ja-Stimmen: 23Nein-Stimmen: 14Enthaltungen: 0

zu 2: einstimmig

 

 

 

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