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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 93 (Umwelthaus), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2067/18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 93 (Umwelthaus),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorlage und den Beschlussvorschlag.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

 

Diskussion:

keine

 

 

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Beschluss:  

1.Für das Gebiet „Umwelthaus im Kaisergehölz“ wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 93 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Erweiterung des Umwelthauses als Bildungseinrichtung mit Übernachtungsmöglichkeit geschaffen werden.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro BCS Stadt + Region, Kerstin Langmaack,  in Lübeck beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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