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Auszug - Ersatzneubau Verwaltungsgebäude hier: Ergebnis der Standortprüfung Rosenstraße 2,2a,2b, ergänzt durch Kostenschätzung, Modell und Kostenvergleich zur Variante Neubau auf dem Klosterhof  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
/1973/18-1-1 Ersatzneubau Verwaltungsgebäude

hier: Ergebnis der Standortprüfung Rosenstraße 2,2a,2b, ergänzt durch Kostenschätzung, Modell und Kostenvergleich zur Variante Neubau auf dem Klosterhof
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/1973/18-1
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  5 Tourismus-Service
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
   2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten

Bürgervorsteher Sela übergibt die Sitzungsleitung nach Aufruf des Tagesordnungspunktes an die 1. stellvertretende Bürgervorsteherin Frau Spiegel.

 

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Steffens vom Architekturbüro Meyer Steffens aus Lübeck und verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Schmidt ruft die Historie der Beratungen zu einem Verwaltungsneubau und der Standortfindung in Erinnerung und geht besonders auf den zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2018 gestellten gemeinsamen Fraktionsantrag der CDU, BGN und B‘90/GRÜNE zur erneuten Prüfung der Möglichkeiten in der Rosenstraße unter anderen als den bisherigen Gesichtspunkten ein, der in der April-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung konkretisiert worden sei. Die hieraus resultierenden Veränderungen seien seiner Meinung nach wichtig für die heutige Abstimmung, da zum einen die aktuelle Machbarkeitsstudie hieraus entstanden sei und zum anderen mit einem neuen Verwaltungsleiter die Verwaltung nun vorschlage, einen Neubau eben nicht mehr auf dem Klosterhof zu realisieren. Er bezeichnet dagegen die Darstellung der bisherigen Varianten auf der Einwohnerversammlung am 14.02.2018 als teilweise gefärbt und als ein unschönes Kapitel. Die Bündelung eines Verwaltungsstandortes am Markt bringe wesentliche Synergieeffekte. Wichtig sei auch die Verlegung des Kundencenters an diesen Standort. Auch das Vorhalten einer Tourismusinformation im Innenstadtbereich sei unabdingbar. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Bürgervorsteher Sela übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

Herr Schumacher verdeutlicht, dass sich die BGN-Fraktion seit jeher gegen einen Verwaltungsneubau auf dem südlichen Klosterhof und für die Realisierung an der jetzigen Stelle ausgesprochen habe. Es sei vor allem Herrn Reicherts Vorarbeit geschuldet, dass der heute behandelte Entwurf derart vorgelegt werde. Aufgrund der zeitlich nur begrenzt möglichen Unterbringung des Amtes für gesellschaftliche Angelegenheiten in der Waschgrabenallee könne man sich einem Neubau nicht verschließen und müsse schnellstens eine vorbereitende Entscheidung treffen. Die BGN-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Herr Dr. Böckenhauer begrüßt das Ergebnis der Verwaltungsvorlage. Die Fraktion Bündnis 90/ GRÜNE sei bemüht gewesen, ergebnisoffen an die Problemstellung heranzugehen, habe aber auf eine verlässliche Prüfung beider Varianten Wert gelegt. Die vorliegende Machbarkeitsstudie sei überzeugend. Die ursprünglichen Verwaltungsaussagen legten eine Vorfestlegung auf die Klosterhofvariante nahe. Der durch die Politik eingeschlagene Weg bis hin zur Einschaltung eines externen Architekten sei im Sinne der Sache förderlich gewesen. Auch die GRÜNEN werden dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Frau Giszas führt aus, dass sich die SPD-Fraktion fast geschlossen von Planungsbeginn an für die Klosterhofvariante ausgesprochen habe und auch - anders als die CDU-Fraktion - dabei geblieben sei. Hinsichtlich der Kostenausweisungen habe es keine neuen Ergebnisse gegeben; man könne mit der Klosterhofvariante 800 m² mehr Fläche bei gleichem Eigenanteil an den Mittelaufwendungen erreichen. Die Machbarkeitsstudie sei auf Naht gestrickt und biete keine Zukunftsmöglichkeiten hinsichtlich personeller Entwicklungen. Die Kosten für die Anmietung oder dem perspektivischen Kauf der Flächen in der Rostenstraße 7 seien zudem nicht in die Vorlage eingeflossen und müssten mit einberechnet werden. Die SPD-Fraktion werde mithin den Beschlussvorschlag mehrheitlich nicht mittragen.

 

Herr Heckel stellt den Antrag, die Sitzung für 15 Minuten zur Inaugenscheinnahme des vom Architekten Herrn Steffens mitgebrachten Gebäudemodells zu unterbrechen.

 

Herr Weber erläutert seine Standpunkte, sich abweichend von der SPD-Fraktion gegen die Klosterhofvariante auszusprechen. Er wolle aus städtebaulicher Sicht nicht, dass der als hochqualitativ für eine Wohnbebauung zu bewertende südliche Klosterhof mit einem an den Wochenenden leer stehenden Verwaltungsgebäude bebaut werde. Er sei der Auffassung, dass hierfür ausreichend Platz in der Rosenstraße sei.

 

Herr Wichelmann greift die Argumentation von Frau Giszas auf und weist darauf hin, dass das zu errichtende Gebäude den Planungen nach mit 1,50 m wesentlich über die umliegenden Gebäude hinausragen werde, sich nicht in das Umfeld einfügen werde und gegen die jüngst beschlossene Gestaltungssatzung verstoße.

 

Herr Greve ergänzt ausführlich die von der SPD-Fraktion vorgetragenen Argumente hinsichtlich der Baukosten/m², der Zukunftsfähigkeit des Raumprogrammes und der baurechtlichen Ausgestaltung der beiden zur Rede stehenden Areale.

 

Herr Heckel zieht seinen Antrag auf Sitzungsunterbrechung zur Inaugenscheinnahme des Modellentwurfs zurück und verweist auf die Möglichkeit, die Machbarkeitsstudie anhand einer Präsentation zu verdeutlichen.

 

Der Architekt Herr Steffens erläutert den Anwesenden anhand der auch der Vorlage beigefügten Präsentation die wesentlichen Merkmale der Machbarkeitsstudie.

 

Bürgervorsteher Sela lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1.Die Ämter der Stadtverwaltung, das Kundencenter der Stadtwerke und eine Tourist-Informationsmöglichkeit sollen künftig am Standort Am Markt 1, Rosenstraße 2, 2 a, 2 b konzentriert werden.

Aus der Machbarkeitsstudie sind insbesondere folgende Ideen in die weitere Planung zu übernehmen:

  • Bau eines größeren Sitzungssaales im Dachgeschoss des Neubaus und Umbau des jetzigen Sitzungssaales zu Büros.
  • Überglasung des Hofes als zentrales Foyer mit Absenkung des Fußbodens zum Zwecke der Belichtung und Barrierefreiheit. 

Folgende Änderungen sind gegenüber der Machbarkeitsstudie erforderlich:

  • Stufenlose Zugängigkeit des neuen Eingangsbereiches vom Markt zu Kundencenter Stadtwerke/ Bürgerbüro/ Tourist- Informationsmöglichkeit
  • Veränderungen und Ergänzungen der konkreten Raumverteilung nach Erfordernissen der Verwaltung

2.Für die erforderlichen Befreiungen vom B-Plan Nr. 53 wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Über die Abweichungen von der Gestaltungssatzung ist nach Vorlage des Wettbewerbsentwurfes gesondert zu entscheiden. Die Verwaltung wird gebeten, die weiteren planerischen Schritte, verwaltungsinternen Abstimmungen und einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die Kosten werden aus Städtebaufördermitteln getragen.

3.Die in der Nachbarschaft gelegenen Büroräume (130 m²) sollen langfristig zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird gebeten dahingehende Gespräche mit dem Eigentümer zu führen und dem Hauptausschuss entsprechende Beschlussvorlagen vorzubereiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 29Nein-Stimmen: 8Enthaltungen: 0

 

 

 

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