Beschluss:
Bebauungsplan Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 für das Gebiet „Erweiterung des Einzelhandels-standortes am Rettiner Weg“ hat in der Zeit vom 31.03.2016 bis zum 02.05.2016 öffentlich ausgelegen. Die während dieser Frist abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung mit folgenden Änderungen ergibt:
In den Ziffern II.12 (Bürger 2) bis II.19 (Bürger 9) wird die Abwägung zur Zulässigkeit des Pylons folgendermaßen gefasst:
„Die Ausführungen werden beachtet. Die Stadt Neustadt i.H. hält nicht an der Zulässigkeit des Pylons fest. Die für einen Pylon vorgesehene Fläche wird aus der Planzeichnung gelöscht. Die textlichen Festsetzungen sind wie folgt zu ändern: Die Ziff. 8.3(1) entfällt; in den Ziff. 8.3(2) und 8.3(3) werden die Worte „abgesehen von dem Pylon (s. Abs. 1)“ gestrichen. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
Als Ersatz für den entfallenden Pylon werden straßenbegleitend auf den Grünflächen am Ostring und am Rettiner Weg zwei Standorte für je eine Werbestele von 9,00 m Höhe und 2,20 m Breite festgesetzt.“
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt.
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