Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1541/16  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 89 (Eutiner Straße),
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
26.05.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
31.05.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.07.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Eutiner Straße ist als Durchgangsstraße (L 309) verkehrsmäßig stark belastet, dient aber vielen anliegenden Grundstücken als direkte Erschließung. Dadurch kommt es sowohl zu Behinderungen des KFZ-Verkehrs (z.B. durch Linksabbieger) als auch zu Gefährdungen der Fahrradfahrer und Fußgänger auf dem Rad- und dem Gehweg. Um sowohl die Behinderungen als auch die Gefährdungen zu reduzieren, werden seit Jahren Überlegungen angestellt, wie man Verbesserungen erreichen kann. Es ist geplant, die Anzahl der Grundstückszufahrten durch Zusammenfassung mehrerer Zufahrten zu einer Zufahrt zu reduzieren, sowie Abbiegespuren einzurichten. Dazu muss partiell die Straße verbreitert werden. Nunmehr beabsichtigt einer der ansässigen Einzelhändler seine Verkaufsfläche durch einen Neubau zu vergrößern, was auch zu einer Zunahme des PKW-Verkehrs durch Kunden führen wird. Die Verwaltung hat eine Zustimmung nur in Aussicht gestellt, wenn eine Bündelung der Zufahrt mit den beiden benachbarten Grundstückseigentümern in diesem Straßenabschnitt erfolgt.

Dafür konnte mittlerweile die Zustimmung von den Grundstückseigentümern eingeholt werden. Auch eine grundsätzliche Zustimmung des Landesbetriebes für Straßenbau liegt vor. Dieser wies aber darauf hin, dass zur Verbreiterung der Straße für die Linksabbiegerspuren entweder ein Planfeststellungsverfahren oder eine Bauleitplanung erforderlich ist.

Dieses Bauleitplanverfahren sollte nun kurzfristig durchgeführt werden, da der Einzelhändler möglichst bald neu bauen möchte und die Gelegenheit zur Verbesserung der Verkehrssituation genutzt werden sollte. Deshalb muss der B-Plan mit der Priorität 1 bearbeitet werden.

Die Planungsleistung wird vergeben, da der Einzelhändler die Kosten trägt.

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Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet der Eutiner Straße (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses

- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad- und Autofahrer und Fußgänger

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.

      

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:   X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Planungskosten werden von einem ansässigen Einzelhändler übernommen.

 

 


Anlage/n:

Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich B-Plan 89 (324 KB)