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Auszug - Stellungnahme der Stadt Neustadt zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1546/16 Stellungnahme der Stadt Neustadt zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard

Herr Holtfester betritt den Raum.

 

Bericht:

Der Vorsitzende des Umwelt- und Verkehrsausschusses sowie der Vorsitzende des Tourismus- und Kulturausschusses tragen anhand der Vorlage vor.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Sela stellt fest, dass durch den Tourismus- und Kulturausschuss die Nummer 1, 2 und 23 des Beschlussvorschlages vom Umwelt- und Verkehrsausschusses ergänzt wurden. Außerdem habe der Tourismus- und Kulturausschuss den Punkt 24 hinzugefügt.

 

Herr Brodowski ist der Auffassung, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche Ausschussbeschlüsse handele und der Hauptausschuss koordinierend hätte tätig werden müsse.

 

Herr Sela ist der Meinung, dass es sich hierbei nicht um konkurrierende, sondern um ergänzende Beschlüsse handele.

 

Herr Vowe macht deutlich, dass der Managementplan mittlerweile zur Feststellung beim  MELUR liege und das LLUR somit nicht mehr zuständig sei. Für das Verfahren gebe es keine offizielle Frist.

Des Weiteren ist Herr Vowe der Auffassung, dass der Satz zwei bei der Nummer 2 überflüssig sei, da der Satz eins bereits ausdrücke, dass der Managementplan nur eine Behördenverbindlichkeit aufweise. Weitere Bedenken gebe es seinerseits nicht.

 

Herr Sela hinterfragt, ob es schädlich sei, den zweiten Satz der Nummer 2 beizubehalten. Dies wird vom Plenum verneint.

 

Herr Reichert stellt dar, dass die Forderung des Managementplanes in der Form nicht zu akzeptieren sei. Einerseits werden vom Wirtschaftsministerium Fördergelder für den Bau von Promenaden zur Verfügung gestellt, andererseits solle von Seiten des LLUR eine erhebliche Einschränkung des Tourismus erfolgen. Es solle hier eine eigene Flora und Fauna erhalten werden. Daher sei eine Stellungnahme von Seiten der Stadt Neustadt in Holstein äußerst wichtig. Der Ortsbeirat Rettin habe bereits eine kritische Stellungnahme abgegeben. Herr Reichert macht darauf aufmerksam, dass Neustadt in Holstein, Pelzerhaken und Rettin vom Tourismus lebe. Die BGN-Fraktion werde dem Entwurf der Stellungnahme zustimmen.

 

Frau Giszas bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Ausarbeitung. Die vom Tourismus- und Kulturausschuss gefassten Ergänzungen könne die SPD-Fraktion mittragen. Eine En-bloc-Abstimmung könne hier erfolgen.

 

Herr Greve hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Nr. 2 des Beschlussvorschlages. Er stellt die Frage, wie eine ausschließliche Behördenverbindlichkeit in der Praxis umzusetzen sei.

 

Frau Zimmler stellt dar, dass die Fraktion der Grünen bei einer En-bloc-Abstimmung gegen den gesamten Beschlussvorschlag stimmen müsse, da einzelne Punkte nicht der Grundüberzeugung der Fraktion entsprechen.

 

Herr Sela weist darauf hin, dass der Antrag auf Einzelabstimmung gestellt werden könne.

 

Herr Kasten erklärt, dass es hier um Maßnahmen gehe, die das LLUR bzw. MELUR durchsetzen wolle. Es müsse hier also reagiert werden. Der zweite Satz der Nr. 2 des Beschlussvorschlages unterstreiche lediglich den Inhalt des ersten Satzes. Die Abstimmungen in den unterschiedlichen Ausschüssen seien sehr deutlich ausgefallen, daher hinterfrage er, ob eine Einzelabstimmung in diesem Falle zielführend sei. Wichtig sei hier, dass dem LLUR der allgemeine Tenor der Stadt Neustadt in Holstein mitgeteilt werden müsse. Die CDU-Fraktion werde dem ergänzten Beschlussvorschlag zustimmen.

 

 

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Beschluss:  

Zum Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ soll an das LLUR folgende Stellungnahme abgegeben werden:

 

  1. Nicht die gesamten Rettiner Wiesen waren gem. der historischen Karte einst ein Strandsee, sondern nur eine Teilfläche davon. Eine eventuelle Wiederherstellung der sog. Lagune könnte dann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin sowie die hinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen durch einen erhöhten Wasserstand in den Rettiner Wiesen nicht beeinträchtigt werden können. Die Machbarkeit der Wiederherstellung einer Lagune ist anhand eines fachlich fundierten und nachvollziehbaren hydrogeologischen Gutachtens für den gesamten sogenannten Schwemmlandkegel einschließlich der bebauten Teile auszuarbeiten.

 

  1. Dass der Managementplan nur behördenverbindlich ist, sollte anhand der entsprechenden Rechtsgrundlage verdeutlicht werden. Private Eigentümer dürfen nicht gezwungen werden, die Maßnahmen des LLUR umsetzen zu müssen.

 

  1. Die Aussage „durch den Tourismus sind heute alle Dünen zerstört oder verfälscht“ ist eine Einzelmeinung und so nicht haltbar. Würde die Aussage zutreffen, wäre der Dünengürtel wohl nicht Teil des FFH-Gebietes.

 

  1. Für den Wohnmobilstandort in Rettin ist neben der F-Plan-Änderung die Aufstellung eines B-Planes und die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung beschlossen worden. Der Auftrag zur Durchführung der notwendigen Arbeiten wurde an ein Landschaftsplanungsbüro vergeben.

 

  1. Der Sachverhalt bezüglich des Horchturmes ist unzutreffend dargestellt. Eine touristische Umnutzung des Horchturmes soll nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Eine FFH-gebietsverträgliche Wiedernutzbarmachung des Horchturmes muss zulässig sein, um die bauliche Unterhaltung des Gebäudes wirtschaftlich zu sichern. Es wird eine entsprechende Korrektur gefordert.

 

  1. Eine Entsiegelung des asphaltierten Weges Promenade/Horchturm sowie der Flächen um den Horchturm, steht in keinem Zusammenhang mit den Entwicklungszielen des Gebietes und ist wirtschaftlich unzumutbar.

 

  1. Es ist richtig, dass bei der Vorbereitung zur touristischen Nutzung im Sommerhalbjahr der Strand von der Stadt Neustadt in Holstein im Frühjahr „instandgesetzt“ wird. Dabei wird der Strand im FFH-Gebiet aber nur grob gesäubert und mit einem Radlader grob planiert. Die Campingplatzbetreiber sind daran nicht beteiligt. Die Behauptung, dass das Dünenprofil dabei verändert wird und ein Abtrag von Kies und Sandmaterial erfolgt, das vom Ufer bis an die Dünen hochgeschoben wird, ist falsch.

 

  1. Infolge des Sturmes „Daisy“ am 10.01.2010 waren beidseitig des alten Deckwerkes vor dem Leuchtturm erhebliche Dünenabträge entstanden. Um die vorhandene touristische Infrastruktur im Bereich des Leuchtturmes am „Pelzerhaken“ zu sichern, waren Küstenschutzmaßnahmen erforderlich, die vom LKN und der UNB genehmigt wurden. Dabei wurde vor dem „Pelzerhaken“ der wasserseitige Dünenbereich auf einer Gesamtlänge von 365 m durch ein Steindeckwerk, das mit Sand verfüllt und mit Strandhafer bepflanzt wurde, verstärkt. Die Behauptung, dass auf 95 % der FFH-Gebietslänge Sand vom Strand an die Düne geschoben und der Dünenkopf planiert wurde ist nicht zutreffend.

 

  1. Wir weisen darauf hin, dass die Steilküste und einzelne Dünenabschnitte insbesondere zwischen Strandsauna und Rettin künstlich aufgeschüttete Wälle sind, die teilweise aus Bauschutt (z. B. U-Boot Bunker) bestehen.

 

  1. Auch die Bezeichnung der „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ als wichtiges Ausreitgebiet ist überzogen. Unklar bleibt weiterhin, was mit Fahren im FFH-Gebiet gemeint ist.

 

  1. Beim Schaarwald von starker Erholungsnutzung zu sprechen ist ebenfalls überzogen. Mountainbiking ist dort wegen der großen Reliefenergie kaum möglich. Im östlichen Teil des Schaarwaldes gibt es lediglich einen Trampelpfad, der parallel zum Schaarweg verläuft.

 

  1. Für die später möglicherweise wieder vernässten Flächen der Lagune fordert die Stadt Neustadt in Holstein eine materielle oder immaterielle Entschädigung für die wegfallenden Pachteinnahmen.

 

  1. Aus Sicht der Stadt Neustadt ist nicht verständlich, weshalb die Herstellung der Lagune vordringlich auf den öffentlichen Flächen erfolgen soll. Vielmehr sollten die von der Höhenlage geeignetsten Flächen ausgewählt werden.

 

  1. Die seeseitige Einzäunung der Dünen hat sich in den letzten Jahren nicht bewährt, da sie bereits bei mittleren Hochwasserständen weggespült und damit unbrauchbar wird. Das wieder Aufstellen der Einzäunungen ist auf Grund der Länge der Dünenabschnitte personell kaum zu leisten.

 

  1. Im Bereich der DLRG-Wachtstationen sind beidseits auch Sanddornbestände zurück zu schneiden, damit eine Beobachtung der Badegäste möglich ist.

 

  1. Bei dem angeblich aktuell festgestellten Wachtelkönig stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit des Kartierungsergebnisses.

 

  1. Der Campingplatz „An der Düne“ genießt auf Grund einer älteren bestehenden Genehmigung Bestandsschutz. Ähnlich attraktive Lagen für die Umsiedlung des Campingplatzes (Alternativstandorte) stehen im Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein nicht zur Verfügung. Eine Verlagerung wäre auch wirtschaftlich nicht zumutbar.

 

  1. Eine weitere Einschränkung der touristischen Nutzung der Küstenabschnitte, durch Zulassen der natürlichen Küstendynamik, ist für die Stadt Neustadt in Holstein nicht hinnehmbar. Die Stadt lebt auch vom Tourismus und braucht deshalb einen nutzbaren Strand. Deshalb spricht sich die Stadt Neustadt auch gegen die vorgesehene Verlagerung der Bootsliegeplätze, das Eingrenzen des Surfens und die Verlegung des Hundestrandes aus. Auch eine Reduzierung der Anzahl der Strandzugänge ist aus touristischer Sicht abzulehnen. Die Stranddurchgänge werden auch für den Abtransport des angespülten Schlicks benötigt.

 

  1. Auch eine abschnittsweise Strandsperrung von Mitte April bis Mitte September, um einen potentiellen Brutplatz für Bodenbrüter zu schaffen, ist nicht realistisch, da für die Stadt unter touristischen Aspekten, ganzjährig offene Strände für Spaziergänge am Meeresstrand sehr wichtig sind.

 

  1. Außerhalb des FFH-Gebietes muss eine Entwicklung touristischer Infrastruktur möglich sein, wenn die Erhaltungsziele des Gebietes nicht beeinträchtigt werden.

 

  1. Die vorhandene touristische Infrastruktur innerhalb des FFH-Gebietes muss erhalten bleiben.

 

  1. Der Managementplan soll sich ausschließlich auf das FFH-Gebiet beziehen.

 

  1. Der Plan berücksichtigt aus Sicht der Stadt Neustadt in Holstein zu einseitiger Naturschutzbelange und findet nicht den erforderlichen Kompromiss zwischen Naturschutz und wirtschaftlich/touristischen Belangen. Es besteht kein Einvernehmen der Stadt Neustadt in Holstein zu erarbeiteten Managementplan.

 

  1. Der in den letzten Jahrhunderten entstandene Süßwasserlebensraum innerhalb des FHFH-Gebietes muss erhalten bleiben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

 

 

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