Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Zeit vom 31.03.2016 bis zum 02.05.2016 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Da während dieser Frist keine Bedenken oder Anregungen zum Inhalt des F-Plan Änderung eingegangen sind, ist eine Abwägung nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 33. Änderung des F-Planes sind weder von der Öffentlichkeit noch von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen eingegangen, die abzuwägen wären.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 33. Änderung des F-Planes.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 33. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 33. Änderung des F-Planes Entwurf der Begründung der 33. Änderung des F-Planes
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