Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1546/16  

 
 
Betreff: Stellungnahme der Stadt Neustadt zum Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet "Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard
Beratungsfolge:
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
31.05.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   
Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Vorberatung
16.06.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.07.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Das LLUR hat den Managementplan für das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ an 3 Terminen vorgestellt. Neben der Vorstellung im Umwelt- und Verkehrsausschuss wurden auch die Grundstückseigentümer und Pächter sowie die Öffentlichkeit über die Planinhalte informiert.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zum Entwurf des Managementplanes für das FFH-Gebiet „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ soll an das LLUR folgende Stellungnahme abgegeben werden:

 

  1. Nicht die gesamten Rettiner Wiesen waren gem. der historischen Karte einst ein Strandsee, sondern nur eine Teilfläche davon. Eine Wiederherstellung der sog. Lagune kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Ortsteile Pelzerhaken und Rettin sowie die hinterliegenden landwirtschaftlichen Flächen durch einen erhöhten Wasserstand in den Rettiner Wiesen nicht beeinträchtigt werden können. Die Machbarkeit der Wiederherstellung einer Lagune ist anhand eines fachlich fundierten und nachvollziehbaren hydrogeologischen Gutachtens für den gesamten sogenannten Schwemmlandkegel einschließlich der bebauten Teile auszuarbeiten.

 

  1. Dass der Managementplan nur behördenverbindlich ist, sollte anhand der entsprechenden Rechtsgrundlage verdeutlicht werden.

 

  1. Die Aussage „durch den Tourismus sind heute alle Dünen zerstört oder verfälscht“ ist eine Einzelmeinung und so nicht haltbar. Würde die Aussage zutreffen, wäre der Dünengürtel wohl nicht Teil des FFH-Gebietes.

 

  1. Für den Wohnmobilstandort in Rettin ist neben der F-Plan-Änderung die Aufstellung eines B-Planes und die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung beschlossen worden. Der Auftrag zur Durchführung der notwendigen Arbeiten wurde an ein Landschaftsplanungsbüro vergeben.

 

  1. Der Sachverhalt bezüglich des Horchturmes ist unzutreffend dargestellt. Eine touristische Umnutzung des Horchturmes soll nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Eine FFH-gebietsverträgliche Wiedernutzbarmachung des Horchturmes muss zulässig sein, um die bauliche Unterhaltung des Gebäudes wirtschaftlich zu sichern. Es wird eine entsprechende Korrektur gefordert.

 

  1. Eine Entsiegelung des asphaltierten Weges Promenade/Horchturm sowie der Flächen um den Horchturm, steht in keinem Zusammenhang mit den Entwicklungszielen des Gebietes und ist wirtschaftlich unzumutbar.

 

  1. Es ist richtig, dass bei der Vorbereitung zur touristischen Nutzung im Sommerhalbjahr der Strand von der Stadt Neustadt in Holstein im Frühjahr „instandgesetzt“ wird. Dabei wird der Strand im FFH-Gebiet aber nur grob gesäubert und mit einem Radlader grob planiert. Die Campingplatzbetreiber sind daran nicht beteiligt. Die Behauptung, dass das Dünenprofil dabei verändert wird und ein Abtrag von Kies und Sandmaterial erfolgt, das vom Ufer bis an die Dünen hochgeschoben wird, ist falsch.

 

  1. Infolge des Sturmes „Daisy“ am 10.01.2010 waren beidseitig des alten Deckwerkes vor dem Leuchtturm erhebliche Dünenabträge entstanden. Um die vorhandene touristische Infrastruktur im Bereich des Leuchtturmes am „Pelzerhaken“ zu sichern, waren Küstenschutzmaßnahmen erforderlich, die vom LKN und der UNB genehmigt wurden. Dabei wurde vor dem „Pelzerhaken“ der wasserseitige Dünenbereich auf einer Gesamtlänge von 365 m durch ein Steindeckwerk, das mit Sand verfüllt und mit Strandhafer bepflanzt wurde, verstärkt. Die Behauptung, dass auf 95 % der FFH-Gebietslänge Sand vom Strand an die Düne geschoben und der Dünenkopf planiert wurde ist nicht zutreffend.

 

  1. Wir weisen darauf hin, dass die Steilküste und einzelne Dünenabschnitte insbesondere zwischen Strandsauna und Rettin künstlich aufgeschüttete Wälle sind, die teilweise aus Bauschutt (z. B. U-Boot Bunker) bestehen.

 

  1. Auch die Bezeichnung der „Küstenlandschaft zwischen Pelzerhaken und Rettin“ als wichtiges Ausreitgebiet ist überzogen. Unklar bleibt weiterhin, was mit Fahren im FFH-Gebiet gemeint ist.

 

  1. Beim Schaarwald von starker Erholungsnutzung zu sprechen ist ebenfalls überzogen. Mountainbiking ist dort wegen der großen Reliefenergie kaum möglich. Im östlichen Teil des Schaarwaldes gibt es lediglich einen Trampelpfad, der parallel zum Schaarweg verläuft.

 

  1. Für die später möglicherweise wieder vernässten Flächen der Lagune fordert die Stadt Neustadt in Holstein eine materielle oder immaterielle Entschädigung für die wegfallenden Pachteinnahmen.

 

  1. Aus Sicht der Stadt Neustadt ist nicht verständlich, weshalb die Herstellung der Lagune vordringlich auf den öffentlichen Flächen erfolgen soll. Vielmehr sollten die von der Höhenlage geeignetsten Flächen ausgewählt werden.

 

  1. Die seeseitige Einzäunung der Dünen hat sich in den letzten Jahren nicht bewährt, da sie bereits bei mittleren Hochwasserständen weggespült und damit unbrauchbar wird. Das wieder Aufstellen der Einzäunungen ist auf Grund der Länge der Dünenabschnitte personell kaum zu leisten.

 

  1. Im Bereich der DLRG-Wachtstationen sind beidseits auch Sanddornbestände zurück zu schneiden, damit eine Beobachtung der Badegäste möglich ist.

 

  1. Bei dem angeblich aktuell festgestellten Wachtelkönig stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit des Kartierungsergebnisses.

 

  1. Der Campingplatz „An der Düne“ genießt auf Grund einer älteren bestehenden Genehmigung Bestandsschutz. Ähnlich attraktive Lagen für die Umsiedlung des Campingplatzes (Alternativstandorte) stehen im Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein nicht zur Verfügung. Eine Verlagerung wäre auch wirtschaftlich nicht zumutbar.

 

  1. Eine weitere Einschränkung der touristischen Nutzung der Küstenabschnitte, durch Zulassen der natürlichen Küstendynamik, ist für die Stadt Neustadt in Holstein nicht hinnehmbar. Die Stadt lebt auch vom Tourismus und braucht deshalb einen nutzbaren Strand. Deshalb spricht sich die Stadt Neustadt auch gegen die vorgesehene Verlagerung der Bootsliegeplätze, das Eingrenzen des Surfens und die Verlegung des Hundestrandes aus. Auch eine Reduzierung der Anzahl der Strandzugänge ist aus touristischer Sicht abzulehnen. Die Stranddurchgänge werden auch für den Abtransport des angespülten Schlicks benötigt.

 

  1. Auch eine abschnittsweise Strandsperrung von Mitte April bis Mitte September, um einen potentiellen Brutplatz für Bodenbrüter zu schaffen, ist nicht realistisch, da für die Stadt unter touristischen Aspekten, ganzjährig offene Strände für Spaziergänge am Meeresstrand sehr wichtig sind.

 

  1. Außerhalb des FFH-Gebietes muss eine Entwicklung touristischer Infrastruktur möglich sein, wenn die Erhaltungsziele des Gebietes nicht beeinträchtigt werden.

 

  1. Die vorhandene touristische Infrastruktur innerhalb des FFH-Gebietes muss erhalten bleiben.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

 


Anlage/n:

Entwurf des Managementplanes einschließlich 5 Karten

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Pelzerhaken_MP_Stand_März 2016 (638 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Karte1_Uebersicht_A4 (644 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Karte2_LRT_Pelzerhaken_Rettin (3735 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Karte3_Massnahmen_neu (4220 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Karte4_Auswertung des digitalen Geländemodells (2942 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Karte5_Eigentuemer_anonym (4088 KB)