Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1581/16  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 €
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-13
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.07.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.07.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Bisher sind folgende über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 € entstanden, die bereits geleistet wurden bzw. in den nächsten Wochen geleistet werden müssen.

 

 

- Versicherungsschaden ObdachlosenunterbringungHHSt. 1110.500136.191,96 €

- Erstattung überzahlter Konzessionsabgaben 2015HHSt. 8300.675075.629,86 €

- Ersatz von Anlagenabgängen Abwasser u. a.HHSt. 8300.675069.950,16 €

 

 

Ende des Jahres 2015 kam es in einer Wohnung am Windmühlenberg zu einem Brand. Die o. g. Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung. Durch die Gebäudeversicherung wurden bisher 32.280,66 € erstattet.

 

Im Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2015 waren Konzessionsabgaben in Höhe von 729.000 € veranschlagt, die im Jahr 2015 als Abschlagszahlung in voller Höhe ausgezahlt wurden. Im Zuge des Jahresabschlusses werden auch die geleisteten Konzessionsabgaben anhand der tatsächlich gelieferten Mengen von Strom, Gas und Wasser abgerechnet. Daraus ergibt sich eine Überzahlung in Höhe von 75.629,86 € die zeitnah nach dem Jahresabschluss der Stadtwerke erstattet werden muss.

 

Als Ergebnis der Innenrevision im Abwasserbereich muss der Anlagenbestand um Anlagegüter mit einem Restwert von 60.328 € bereinigt werden. Daneben bestehen Erstattungsansprüche in Höhe von 9.622,16 € aus der Abschreibung von Straßeneinläufen, Ausbuchungen von Forderungen u.a.. Die beschriebenen Verluste dürfen nicht in die Kalkulation der Abwassergebühren einfließen bzw. das Ergebnis der Stadtwerke belasten. Da es sich bei dem Abwasserbereich um eine hoheitliche Aufgabe handelt, sind die Verluste aus dem städtischen Haushalt auszugleichen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 € werden genehmigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag: 2. Nachtrag 2016

Bemerkungen:

 

 

 


Anlage/n:

keine